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Beifall und Kritik für schärfere Regeln bei Medizinal-Cannabis

14.01.2026 2 Min. Lesedauer

Cannabisarzneimittel per Mausklick bestellen – diese Praxis will die Bundesregierung einschränken. Die geplanten Änderungen am Medizinal-Cannabisgesetz zielen vor allem auf Fernverordnung und Versand. In den Stellungnahmen zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am Mittwoch begrüßen Ärzte, Apotheken und Krankenkassen schärfere Regeln. Kritik kommt von Selbsthilfe-Organisationen.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 ist der Import von Medizinal-Cannabis stark gestiegen, während die Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur moderat zunahmen. Der Gesetzgeber sieht darin Hinweise auf eine zunehmende Versorgung über Privatrezepte – teils ohne persönlichen Arztkontakt – und will gegensteuern.

Die Bundesärztekammer befürwortet in ihrer Stellungnahme die Gesetzesinitiative ausdrücklich, äußert jedoch grundsätzlich Zweifel an der „Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten“ wegen fehlender wissenschaftlicher Evidenz. Stattdessen rät sie zu Fertig- oder Rezepturarzneimitteln aufgrund der „besseren Standardisierung“. Angesichts des hohen Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzials fordert sie zudem eine „Rückführung“ von Cannabis in das Betäubungsmittelgesetz sowie ein schärferes Vorgehen gegen verbotene Werbung. Dem stimmt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen zu. Die Organisation hält es für richtig, dass „ein persönlicher Arztkontakt bei der Erstverschreibung verpflichtend sein sollte“.

Das Cannabis-Selbsthilfe-Netzwerk bezeichnet die geplanten Einschränkungen als „schädlich“ für Betroffene. Telemedizin und Versand seien für viele „eine einfache, notwendige Möglichkeit, ihre Versorgung aufrechtzuerhalten“. Auch der Bund Deutscher Cannabis-Patienten warnt vor pauschalen Verschärfungen „zulasten kranker Menschen“. Beide plädieren stattdessen für gezieltere Regulierungen.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Abda unterstützt strengere Vorgaben bis hin zu einem Versandverbot von Cannabisblüten, um „Missbrauch bei der Verschreibung und der Abgabe von Medizinal-Cannabis einzudämmen“. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) lehnt hingegen ein pauschales Versandverbot ab, da es „viele Patientinnen und Patienten von der Versorgung ausschließen“ würde. Der VCA fordert verbindliche Beratungsstandards.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung befürwortet ebenfalls eine stärkere Begrenzung des Zugangs. Der Einsatz müsse dem Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ folgen; ärztliche Kontrollen seien geeignet, „einen übermäßigen und medizinisch nicht gerechtfertigten Gebrauch von Cannabis zu beschränken“. Für den medizinischen Einsatz von Cannabisblüten sieht der Verband „keine Notwendigkeit“. (sr)