Streit um Vergütung der RSV-Prophylaxe
Bei der geplanten Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytialviren (RSV) zeichnet sich ein Streit um die Vergütung ab. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) forderte von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine Korrektur seiner Rechtsverordnung. „Die dort enthaltene Aussage, die RSV-Prophylaxe sei Teil der Grund- und Versichertenpauschale, ist falsch“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen.
Der Verordnungsentwurf, der G+G vorliegt, sieht für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen keine Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs vor, da diese in den Versicherten- und Grundpauschalen abgebildet seien. Die KBV bestreitet das. Die Grund- und Versichertenpauschalen umfassten ausschließlich kurative Leistungen und dürften bei präventiven Leistungen nicht abgerechnet werden, argumentierte der Verband.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hatte Ende Juni für alle Neugeborenen und Säuglinge eine RSV-Immunisierung mit dem monoklonalen Antikörperpräparat Nirsevimab empfohlen. Anders als bei einer Impfung oder Infektion aktivieren die monoklonalen Antikörper das Immunsystem nicht. Stattdessen bieten die per Spritze verabreichten Antikörper selbst Schutz vor einer Erkrankung.
Laut Stiko führen RSV-Infektionen, die schwere Atemwegserkrankungen auslösen können, zu jährlich bis zu 22.644 Klinikeinweisungen bei unter Einjährigen. RSV-Infektionen seien die häufigste Ursache für Krankenhausbehandlungen von Säuglingen, schrieb die Kommission in ihrer Begründung. Die KBV sieht mit der RSV-Prophylaxe einen „erheblichen zusätzlichen Beratungsaufwand“ auf Ärztinnen und Ärzte zukommen. „Insbesondere bei dieser neuen Form der passiven Immunisierung werden Eltern viele Fragen zur Wirkweise und zu möglichen Nebenwirkungen haben“, erklärte KBV-Vize Stephan Hofmeister. Dieser hohe Beratungsaufwand müsse „angemessen mit zusätzlichen Finanzmitteln vergütet werden“.
Am 1. September will Großbritannien als erstes Land ein Routine-Immunisierungsprogramm gegen RSV starten. Der staatliche Gesundheitsdienst NHS soll dann Nirsevimab allen Schwangeren ab der 29. Woche anbieten, um über die mütterlichen Antikörper einen „Nestschutz“ für die Neugeborenen aufzubauen. Auch über 75-Jährige sollen eine RSV-Prophylaxe bekommen. (at)