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AOK dringt auf Weiterentwicklung des Kassen-Finanzausgleichs

16.05.2025 3 Min. Lesedauer

Der Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen muss nach Ansicht der AOK zeitnah weiterentwickelt werden, um die Zuweisung von Geldern gerechter zu gestalten. Er schließe sich dem Wunsch des Präsidenten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) an, dass die „verbliebenen und neuen Webfehler“ im sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA) zügig behoben werden müssten, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer. Vor allem müsse wieder mehr Geld für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente überwiesen werden.

Der Wissenschaftliche Beirat des BAS hatte am Donnerstag zwei Gutachten vorgelegt, die die Wirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) auf den Wettbewerb der Kassen unter die Lupe nehmen. Das Gremium empfiehlt, den Bezug einer Erwerbsminderungsrente als Ausgleichskriterium wieder einzuführen. Zudem sollten die 2020 per Gesetz eingeführten Vorsorgepauschalen im RSA zurückgenommen werden. Des Weiteren sprechen sich die Experten dafür aus, die Manipulationsbremse wieder zu streichen. Durch diese erhalten Kassen für Diagnosen, die überdurchschnittlich häufig kodiert werden, keine Zuweisungen. BAS-Präsident Frank Plate sagte anlässlich der Veröffentlichung, er wünsche sich, dass der RSA „als lernendes Verfahren kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert wird“.
 
Der Verzicht auf die Manipulationsbremse, deren Dysfunktionalität erneut festgestellt worden sei, „wäre ein weiterer Beitrag zu weniger Bürokratie und für mehr Planungssicherheit“, sagte Hoyer. Der AOK-Verbandsvize bezeichnete es als notwendig, „sozioökonomische Merkmale im RSA zu berücksichtigen und stärker zu gewichten“, um Unterdeckungen bei vulnerablen Gruppen auszugleichen und die fortbestehende Überdeckung junger und gesunder Versicherter zu reduzieren.
 
Auch andere Krankenkassen machen sich für eine schnelle Reform des Finanzausgleichs stark. Bei der Abschaffung der Manipulationsbremse folge der Beirat ihrer langjährigen Kritik, erklärten Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und IKK classic. Die Politik müsse hier noch vor Beginn der Finanzplanungen für 2026 tätig werden. Der BKK-Dachverband wandte sich explizit gegen die Forderung, wieder Sonderzuweisungen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten einzuführen. Bestehende Schieflagen im Wettbewerb würden so nur weiter verstärkt, warnte Vorständin Anne-Kathrin Klemm. 
 
Der Morbi-RSA soll gewährleisten, dass die Beitragsgelder dorthin fließen, wo sie zur Versorgung Kranker benötigt werden. Dazu erhalten die Kassen Grundpauschalen für jeden Versicherten mit Zu- und Abschlägen für Kriterien wie Alter, Geschlecht und Krankheitslast. (sev)

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