KHAG: Hessen fordert rasche Planungssicherheit für Kliniken
Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) dringt auf einen zügigen Abschluss der Beratungen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). „Ich setze mich dafür ein, das KHAG ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verabschieden“, sagte Stolz zu G+G. Ein Grund sei der Zeitfaktor. Gleichzeitig forderte sie ebenso wie ihr baden-württembergischer Amtskollege Manne Lucha (Grüne) vom Bund grundlegende Änderungen am bisherigen Entwurf.
Aufgrund der Querelen zwischen Bund und Ländern war das KHAG in dieser Woche von der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses genommen worden und wurde nicht vom Parlament verabschiedet. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) strebt nun eine Einigung bis zur Sitzung des Bundesrates am 27. März an. Vorher müsste dann der Bundestag zustimmen.
Stolz sagte, die Krankenhäuser bräuchten bestmögliche Planungssicherheit „und zwar schnell“. Die Bundesländer hätten sich nicht ohne Grund auf vier Punkte geeinigt. „Es gab ja viel mehr Forderungen, die wir Länder hätten als Änderungswünsche einbringen können. Als Entgegenkommen haben wir uns aber auf das Wesentliche konzentriert.“ Stolz kritisierte das „Wording“ aus Berlin, wonach es bei den Forderungen um Länderinteressen gehe. „Es geht doch im Wesentlichen um gute stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten und die notwendige Klarheit, was den Rahmen des Bundesgesetzes anbelangt.“
Stolz fordert etwa Änderungen bei den Übergangsregelungen, die für die Transformation erforderlich sind. Als Beispiel verwies sie auf die für die Reform notwendigen Bauvorhaben der für die Versorgung notwendigen Kliniken. Hier müsse die Übergangsphase von drei auf bis zu sechs Jahre ausgeweitet werden, damit diese wirklich umgesetzt werden könnten. „Drei Jahre sind einfach zu kurz“, betonte Stolz. Ein Facharzt oder eine Fachärztin werde sich überlegen, ob die Einrichtung die Baumaßnahmen in drei Jahren schafft. „Wenn wir das Personal aufgrund unsicherer Perspektiven nicht halten können, haben wir das Gegenteil erreicht von dem, was wir wollen – und das alles wegen einer dogmatischen Denkweise.“
Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach pocht ebenfalls auf ein Entgegenkommen des Bundes. Ein Bundesland müsse Abweichungen von einzelnen Leistungsgruppenvoraussetzungen zulassen können. Sie kritisierte, dass diese auf maximal drei Jahre begrenzt und vom Einvernehmen der Krankenkassen abhängig sein sollen. Auch müsse die Festlegung, welche Voraussetzungen für die Anerkennung als Fachklinik gelten sollen, weiterhin gesetzlich geregelt werden. Zudem fordert die CSU-Politikerin eine Überarbeitung der Definition eines Krankenhausstandortes. „Hier brauchen wir in begründeten Fällen die Möglichkeit für die Planungsbehörden der Länder, von der starren und unpraktikablen Zwei-Kilometer-Grenze abzuweichen“, sagte sie gestern auf G+G-Anfrage.
Die schwarz-rote Koalition im Bund war den Ländern in einem Paket mit Änderungsanträgen bei den zentralen Kritikpunkten kaum entgegengekommen. Baden-Württembergs Ressortchef Lucha bezeichnete die vom Bund vorgelegte Änderungsübersicht im „Handelsblatt“ als „Zumutung für die Länder“. „Die Änderungsanträge verkennen komplett die Notwendigkeiten einer bedarfsgenauen und bedarfsgerechten Vor-Ort-Versorgung.“ (sev)