Kabinett stellt Weichen für Überkreuz-Lebendspenden
Auch in Deutschland sollen künftig bei Nierentransplantationen sogenannte Überkreuz-Lebendspenden bei verschiedenen Paaren möglich sein. Das Bundeskabinett verabschiedete heute einen entsprechenden Gesetzentwurf. Danach dürfte eine Person eine ihrer Nieren bei biologischer Übereinstimmung auch einer Patientin oder einem Patienten spenden, die oder der in einer anderen Paarbeziehung lebt. Neu eingeführt werden soll zudem die „nicht gerichtete anonyme Nierenspende“ für den Spendern unbekannte Organ-Empfänger. Beide Modelle sind in anderen europäischen Staaten bereits etabliert.
Mit dem bereits von der Ampel-Regierung geplanten Gesetzentwurf soll der Kreis der Organspender und -empfänger erweitert und ein nationales Programm für die Überkreuz-Lebendnierenspende in Deutschland etabliert werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnete die Reform als „wichtigen Schritt, um die bewusste Entscheidung für die Organspende zu stärken“. Die Überkreuz-Spende komme Patienten zugute, denen engste Angehörige bisher wegen der fehlenden Übereinstimmung von Blutgruppen oder Gewebemerkmalen in einer Notsituation nicht helfen könnten. „Damit stellen wir statt der familiären Bindung den Willen zur Organspende in den Fokus“, erläuterte die CDU-Politikerin.
Durch die Reform entfällt laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) der bisherige Grundsatz, dass eine Lebendspende nur zulässig ist, wenn kein geeignetes Organ von einem Verstorbenen zur Verfügung steht. Dadurch würden auch präventive Nierentransplantationen ermöglicht, die eine Dialysepflicht verhindern können.
Zudem will die Bundesregierung die psychosoziale Betreuung gesetzlich verankern. Spender müssten demnach umfassend beraten und evaluiert werden. Jede transplantierende Einrichtung soll künftig eine unabhängige „Lebendspende-Begleitperson“ benennen, die Spender während des gesamten Prozesses begleitet. Berücksichtigt werden soll künftig auch, ob jemand, der eine Nierentransplantation benötigt, zuvor schon einmal selbst bereits eine Niere gespendet hat.
Laut Kabinettsentwurf sollen Einrichtungen, die Gewebe postmortal entnehmen oder entnehmen lassen, künftig an das zentrale Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angebunden werden, „um Spendenbereitschaften schneller prüfen zu können“. Erlaubt werden soll auch die Spende sogenannter Operationsreste – etwa funktionstüchtiger Herzklappen nach einer Herztransplantation.
Nach Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden 2024 in Deutschland 632 Lebendnierenspenden durchgeführt. Insgesamt wurden 2.075 Nieren transplantiert. Auf der Warteliste standen zum Jahresende 6.397 Menschen, die eine Niere benötigten. Die Wartezeit liegt laut DSO bei bis zu acht Jahren. (fb)
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