Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Bündelung von Leistungen geplant
Das Bundesfamilienministerium will im Zuge einer grundlegenden Neuaufstellung Leistungen bei der Kinder- und Jugendhilfe bündeln. Nach dem entsprechenden Gesetzentwurf sollen laut einem Bericht der „Welt“ Strukturen effizienter gestaltet und langfristig Kosten gedämpft werden – perspektivisch in Milliardenhöhe. Besonders betroffen sind dem Bericht zufolge Menschen mit Behinderungen.
Im Mittelpunkt des entsprechenden Gesetzentwurfs mit Stand 17. März stehe die Umstrukturierung der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder erhöhtem erzieherischem Unterstützungsbedarf. Geplant ist demnach eine stärkere Bündelung der Leistungen. So soll die Unterstützung in Schulen und Kindertageseinrichtungen künftig weniger über Einzelhilfe, sondern verstärkt über eine sogenannte „infrastrukturelle Bildungsassistenz“ organisiert werden.
Der Entwurf, den das Nachrichtenportal „Politico“ verbreitete, sieht zudem eine grundlegende Neuordnung der Zuständigkeiten vor. Bisher sind Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auf verschiedene Systeme verteilt. Während die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) für junge Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zuständig ist, fallen Leistungen für körperliche und geistige Behinderungen in die Eingliederungshilfe (SGB IX). Durch eine Zusammenführung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit Behinderungen im SGB VIII sollen künftig die Klärung schwieriger Abgrenzungsfragen, zum Beispiel bei Mehrfachbehinderungen, „leichter bzw. entbehrlich“ werden und „Zuständigkeitsstreitigkeiten" verhindert werden.
Der 104-seitige Gesetzentwurf sieht dem Bericht zufolge zahlreiche Anpassungen in den Sozialgesetzbüchern vor, um die Abläufe für Behörden und Betroffene effizienter zu machen. Zugleich würden finanzielle Entlastungen erwartet, vor allem für Länder und Kommunen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes 2028 kalkuliere die Bundesregierung zunächst mit Einsparungen von rund 200 Millionen Euro jährlich. Größere Effekte sollten mit dem Ausbau der neuen Strukturen greifen, etwa durch die gebündelte Organisation der Schulbegleitung. Langfristig könnten die Einsparungen ab 2036 auf über 2,7 Milliarden Euro pro Jahr anwachsen.
Darüber hinaus plane das Ministerium Änderungen im Jugendschutz. So solle das vieldiskutierte „begleitete Trinken“ ab 14 Jahren entfallen. Ziel sei es, „das zunehmende Problem der Suchtabhängigkeit ernst zu nehmen“. (sr)