Lange Wartezeiten: Kassen fordern zentrale Terminvergabe für Psychotherapie
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) verlangt einen rascheren Zugang zu Psychotherapien. „Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen müssen noch stärker Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen unterstützen und innerhalb einer Woche einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vermitteln, der innerhalb von vier Wochen stattfinden muss“, heißt es in einem heute veröffentlichten Positionspapier des Verbandes. Künftig solle eine angemessene Anzahl an Sprechstunden und die Hälfte der Behandlungsplätze von Psychotherapeuten an die Terminservicestellen gemeldet und ausschließlich durch diese vergeben werden.
Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz liegt laut einer Studie des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) bei etwa fünf Monaten. „Wir haben keinen Mangel an Psychotherapieplätzen“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Gerade schwer psychisch Kranke hätten aber Probleme, einen Therapieplatz zu finden. Dieser Zustand sei unverantwortlich und nicht länger hinnehmbar.
Kritik übte der GKV-SV an den Terminservicestellen. Im Jahr 2023 sei mehr als die Hälfte der Anfragen gar nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Frist von vier Wochen vermittelt worden. Insgesamt habe das Angebot 2023 nur 365.000 Termine betragen. Dies seien bezogen auf die aktuell 40.000 Psychotherapeuten lediglich neun Termine pro Jahr.
Laut den Angaben hat die Zahl der Patientinnen und Patienten in psychotherapeutischer Behandlung in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 60 Prozent zugenommen. Entsprechend stiegen auch die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für psychotherapeutische Leistungen von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf 4,6 Milliarden Euro im Jahr 2023.
Etwa 40 Prozent der Behandlungen umfassten weniger als zwölf Behandlungsstunden, legte der Verband weiter dar. Dies stütze die Annahme, dass Menschen mit leichteren psychischen Erkrankungen eher versorgt würden. Als Grund macht der GKV-SV die 2020 eingeführten Honorarzuschläge für Kurzzeittherapie aus. Die GKV finanziere mittlerweile mit mehr als 80 Millionen Euro jährlich diese Zuschläge. Diese einseitige Förderung der Kurzzeittherapie müsse beendet werden, fordert der Verband.
Dem Ruf nach mehr Zulassungen von Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung erteilte der GKV-SV dagegen eine Absage. Seit 2013 sei die Zahl der zugelassenen Therapeuten um 55 Prozent gestiegen. (at)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.