Regierung startet neuen Anlauf beim Pflegekompetenzgesetz
Die schwarz-rote Bundesregierung will bei der Ausweitung der Kompetenzen von Pflegekräften nun endlich ernst machen. Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu das Pflegekompetenzgesetz (PKG) neu aufgelegt. Der Referentenentwurf, der G+G vorliegt, ist inhaltlich nahezu deckungsgleich mit dem Kabinettsentwurf, den noch die rot-grüne Minderheitsregierung im Dezember 2024 nach dem Ampel-Aus verabschiedet hatte. Der AOK-Bundesverband begrüßte die „zügige“ Wiedervorlage des Gesetzes. „Die angespannte Lage in der Pflege duldet keine weiteren Verzögerungen“, sagte Verbandschefin Carola Reimann. Darüber hinaus sei das PKG auch für die geplante Reform zur Primärversorgung zielführend. In den Bundestag hatte es das PKG wegen der Neuwahlen im Februar dieses Jahres nicht mehr geschafft.
Um langfristig die Pflegestrukturen in Deutschland zu sichern, will auch die neue Bundesregierung die Befugnisse für Pflegefachpersonen ausbauen und so den Beruf attraktiver machen. Die Pflege soll zu einem eigenständigen Heilberuf ausgebaut werden. Pflegekräfte sollen künftig „eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und insbesondere – abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – bestimmte, bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen können“, heißt es im Referentenentwurf. Das PKG setzt hier auf das Pflegestudium-Stärkungsgesetz auf, das die akademische Pflegeausbildung ab diesem Jahr auf eine neue Grundlage gestellt hat. Von den neuen Regelungen sollen auch jene profitieren, die ihre Kenntnisse im Rahmen beruflicher Fort- und Weiterbildungen erworben haben.
Länder und Kommunen sollen stärker in den Auf- und Ausbau der Pflege-Infrastruktur eingebunden werden. Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement sollen gefördert werden, um vor allem pflegende An- und Zugehörige zu entlasten. Dazu zähle „insbesondere auch die Förderung von regionalen Netzwerken, damit Menschen so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung versorgt werden können“, lobte Reimann den Gesetzentwurf. Der AOK-Bundesverband habe bereits in seinem Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflege konkrete Vorschläge zum Aufbau von Caring Communities gemacht.
Geplant ist darüber hinaus, die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene zu stärken. Deren Kernaufgabe soll „die Erarbeitung einer Empfehlung zu einer systematischen und umfassenden Beschreibung der Aufgaben von Pflegefachpersonen, einschließlich erweiterter heilkundlicher Aufgaben sein“. Wer die Vertretung auf Bundesebene wahrnimmt, soll eine Rechtsverordnung mit Zustimmung der Länder regeln. Laut Gesetzentwurf entlasten die Maßnahmen die soziale Pflegeversicherung (SPV) nach etwa fünf Jahren um rund 318 Millionen Euro jährlich. (rbr)
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