Pflegebeiträge sollen auf 3,55 Prozent steigen
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sollen ab 1. Januar 2025 um 0,15 Prozentpunkte auf 3,55 Prozent steigen. Das geht aus einer Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für einen Änderungsantrag des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit hervor, die G+G vorliegt. Demnach ist die Anhebung notwendig, „um die bereits gesetzlich vorgesehenen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab dem Jahr 2025 weiterhin in der bisherigen Form finanzieren zu können“. Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sind die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in der Koalition jedoch noch nicht abgestimmt.
Derzeit gilt in der Pflegeversicherung ein allgemeiner Beitragssatz von 3,4 Prozent. Kinderlose zahlen vier Prozent. Für Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren gibt es Abschläge. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen den Beitrag je zur Hälfte. Die Pflegekassen rechnen angesichts eines drohenden Defizits von etwa 5,3 Milliarden Euro mit einer Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,25 bis 0,3 Prozentpunkte. Um einen noch höheren Beitragssprung abzuwenden, will Lauterbach laut Formulierungshilfe die aus dem Haushalt finanzierten und nicht in Anspruch genommenen Energiehilfen für Pflegeeinrichtungen umwidmen, so dass sie dem „Ausgleichsfonds in den Folgejahren für dessen gesetzliche Verpflichtungen zur Verfügung stehen“.
„Die dringend benötigte Pflegereform lässt unterdessen leider immer noch auf sich warten“, kritisierte der AOK-Bundesverband auf X. „Der Handlungsdruck wächst.“ Anfang Oktober hatte Lauterbach eine große Pflegereform angekündigt, nachdem Medien über eine kurz bevorstehende Pleite der Pflegekassen berichtet hatten. Ende Oktober hatte der Minister in einem ARD-Interview seine Ankündigung bekräftigt und erklärt, eine Pflegereform sei in Arbeit; er arbeite mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) „sehr intensiv an einem ersten Vorschlag“. Ziel der Reform sei, die stetig steigenden Pflegekosten zu beherrschen. (bhu)