Rettungsdienst: Notärzte stemmen sich gegen Reformpläne
Rettungssanitäter sollen künftig Notärzte stärker ergänzen und dafür mehr Befugnisse erhalten. Es gebe „zu wenige wirklich gut ausgebildete Notärzte“, begründete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nun auf X entsprechende Reformpläne.
Widerspruch erntete Minister Lauterbach von der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands (Band). In einem Positionspapier warnte sie laut „Spiegel“, die Pläne könnten Engpässe befördern. Die von Lauterbach eingesetzte Expertenkommission hatte im September ein Reformkonzept für den Rettungsdienst vorgelegt.
Danach sollen Notärzte künftig nur noch „in besonders komplexen Fällen“ ausrücken, die Mehrzahl der Notfälle sollen Rettungssanitäter betreuen. Dafür sollen sie mehr Aufgaben übernehmen dürfen und entsprechend ausgebildet werden. In ihrem Papier wandte sich die Notärzte-Vereinigung laut „Spiegel“ dagegen, die bisherige Praxis aufzugeben. Patienten dürfe eine „indizierte und gesetzlich garantierte unmittelbare ärztliche Behandlung am Notfallort“ nicht vorenthalten werden. Diese setze aber „ein Medizinstudium, die Approbation und Erfahrung im Umgang mit Patienten und Krankheitsverläufen aus dem klinischen Bereich voraus“, so die Band.
Die Vereinigung kritisierte auch die Grundannahme der Expertenkommission, dass Notarzt ein Mangelberuf sei. Zwar gebe es regional zeitweise Engpässe, der vermutete flächendeckende Mangel sei aber bisher nicht belegt. Dagegen zähle die Bundesagentur für Arbeit Berufe im Rettungsdienst bereits heute zu den Engpassberufen. Kritisch sieht der Interessenverband auch die geplante Klinikreform. Bei weniger Krankenhäusern erhöhten sich die Transportzeiten. Fielen dann noch Notärzte weg, könnte sich die ärztliche Versorgung in Notfällen „drastisch verzögern“.
Unterdessen plädierte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) gestern dafür, die Kassenärzte stärker in den Rettungsdienst einzubinden. Neben Krankenhäusern könnten Rettungswagen auch vermehrt Arztpraxen ansteuern, die sich für Akutfälle zur Verfügung stellten. Allerdings dürften die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht auf den Vorhaltekosten für den ärztlichen Bereitschaftsdienst sitzen bleiben, so das ZI. Finanziert wird der Rettungsdienst bislang von Ländern, Kommunen und Krankenkassen. Nach Vorschlägen der Regierungskommission sollen mittel- bis langfristig die Krankenkassen den Rettungsdienst allein finanzieren. Dies stößt auf Bedenken. Die Kassen fürchten, dass erneut Kosten staatlicher Aufgaben auf die Beitragszahler verschoben werden könnten. (cm)
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