FDP startet Initiative zur Legalisierung der Eizellspende
Ungewollt kinderlosen Paaren kann eine Eizellspende zu Nachwuchs verhelfen. Doch diese ist bislang in Deutschland verboten. Die FDP im Bundestag will nun eine fraktionsübergreifende Initiative zur Legalisierung anstoßen. Für eine entsprechende Reform wirbt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, in einem an die Abgeordneten verschickten Schreiben. Eine von den Bundesministerien für Gesundheit, Familien und Justiz beauftragte Kommission hatte im April dargelegt, dass eine Eizellspende unter bestimmten gesetzlichen Neuregelungen vertretbar sei.
„Angesichts der ethischen Dimensionen, die mit der Eizellspende verbunden sind, ist eine fraktionsübergreifende Debatte der richtige Weg, über ein solches Gesetz zu entscheiden“, heißt es in dem Schreiben Helling-Plahrs, das G+G vorliegt. Darin lädt sie die Parlamentarier dazu ein, „mit mir diese Debatte anzustoßen und einen gemeinsamen Gruppenantrag zu erarbeiten“. So ergebe sich die Chance, ein nicht mehr zeitgemäßes Verbot zu kippen, Paaren ihren Kinderwunsch zu ermöglichen und gleichzeitig hohen ethischen Standards gerecht zu werden, unterstreicht die Juristin. Zumal sich eine Eizellspende nach heutigem Kenntnisstand nicht auf die Psyche des Kindes auswirke und die Gesundheitsrisiken für die Spenderin minimal seien.
Dabei beruft sich die FDP-Politikerin auf den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Diese sieht das bisherige Verbot der Eizellspende verfassungsrechtlich als nicht geboten. Eine einfache Aufhebung im Embryonenschutzgesetz sei aber rechtlich ebenso wenig zulässig. „Wenn der Gesetzgeber die Eizellspende in Deutschland zulassen möchte, muss er sie gesetzlich ausgestalten, etwa wie in anderen Ländern im Rahmen eines umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetzes“, so die Kommission. Die Belange der Eizellspenderin seien unter anderem zu berücksichtigen und das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung müsse abgesichert sein. Daneben müsse jeglicher Handel mit Eizellen und eine Verwendung von Eizellen nach anonymer Spende aus dem Ausland verboten sein.
In Europa gibt es laut Kommissionsbericht kaum noch Staaten, in denen die Eizellspende untersagt ist. Allerdings seien die Unterschiede bei den nationalen Regelungen erheblich. Regelmäßig sei aber die Anzahl der Spenden mengenmäßig limitiert. Die Anonymität der Spenderin werde in einigen Ländern geschützt, in anderen mit dem Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung in Einklang gebracht. (imo)
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