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Neue Länder-Initiative zur Organspende-Widerspruchslösung

25.09.2025 3 Min. Lesedauer

Sieben Bundesländer starten einen neuen Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden. Sie wollen morgen eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen. Der Entwurf sieht vor, dass alle volljährigen Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen. Die Widerspruchslösung biete „eine echte Chance, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und dadurch Leben zu retten sowie zermürbende Wartezeiten zu verkürzen“, sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) heute in Düsseldorf.

Neben NRW unterstützen Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen den Antrag. Sie begründen ihre Initiative mit der „massiven Lücke zwischen gespendeten Organen und Personen, die ein Spenderorgan benötigen“. Die Diskrepanz bestehe, obwohl laut Umfragen 80 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organspende gegenüber positiv eingestellt seien.

Nach Angaben der Stiftung Eurotransplant warteten Anfang des Jahres 8.269 Patientinnen und Patienten in Deutschland auf ein Spenderorgan. 2024 seien 5.206 neue Patienten auf die Wartelisten gekommen. Dem standen im vergangenen Jahr 3.316 Organtransplantationen in Deutschland gegenüber. Nach Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden hierzulande von Januar bis einschließlich August dieses Jahres in 673 Fällen Organe von Verstorbenen übertragen.

„Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum wir Menschen auf Wartelisten sterben lassen, nur weil wir uns nicht zur Widerspruchslösung entscheiden können“, sagte Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD). „Wir haben keinen Mangel an Menschen, die nach ihrem Tod Organe spenden möchten – sondern ein Dokumentationsproblem“, sagte Laumann. Wenn Menschen ihren eigenen Willen nicht hinterlegt hätten, müssten die Angehörigen entscheiden. „Aus Sorge, gegen den Willen des Verstorbenen zu handeln, wird die Spende dann häufig abgelehnt.“ Die Einführung der Widerspruchslösung könne dieses Dilemma beenden.

Der persönliche Organspende-Widerspruch kann laut Länder-Entwurf im bereits bestehenden Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder anderweitig schriftlich dokumentiert werden. Der Widerspruch könne auch mündlich gegenüber Angehörigen geäußert werden und müsse nicht begründet werden. Der Bundesrat hatte sich bereits im Herbst 2024 für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Der Bundestag konnte sich jedoch wegen des Ampel-Bruchs nicht mehr mit der Initiative befassen. (toro)

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