Nächste Stufe der Krankenhausreform tritt in Kraft
Ungeachtet der Neubildung der Bundesregierung laufen die Vorbereitungen für die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf den Weg gebrachte Krankenhausreform. Die Krankenhaustransformationsfondsverordnung (KHTFV) ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt morgen in Kraft. Die vom Bundesrat am 21. März gebilligte KHTFV regelt die Vergabe von Fördermitteln zur Umstrukturierung von Krankenhäusern. Bisher steht im Krankenhausreformgesetz, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) über zehn Jahre 25 Milliarden Euro zum Umbau der Kliniklandschaft beisteuern muss. Union und SPD wollen diese Belastung jedoch streichen und die Reform über das geplante Infrastruktur-Sondervermögen finanzieren.
„Die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 sowie den bisher für die GKV vorgesehenen Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser finanzieren wir aus dem Sondervermögen Infrastruktur“, heißt es in dem am 9. April vorgestellten Koalitionsvertrag. Diese Absichtserklärung hatte bei den Krankenkassen angesichts der dramatischen GKV-Finanzlage für Erleichterung gesorgt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte heute die voraussichtlichen Koalitionspartner auf, den Worten auch Taten folgen zu lassen.
„Diejenigen einseitig zu belasten, die ohnehin schon unter den stark gestiegenen Beiträgen leiden, wäre ein falsches Signal“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer. Jetzt sei „die künftige Bundesregierung gefragt, ihr Wort zu halten und zügig die gesetzliche Grundlage für diese Neuverteilung der Finanzierung zu schaffen“. Es sei trotzdem gut, dass die KHTFV bereits in Kraft trete, damit sich die Beteiligten auf das Verfahren einstellen könnten, so Neumeyer weiter.
Die KHTFV regelt im Wesentlichen Antragsfristen und -verfahren für Fördermittel. Über die Förderanträge der Krankenhäuser entscheidet das Bundesamt für Soziale Sicherung (Bas). Die Bonner Behörde verwaltet den mit dem Krankenhausreformgesetz (KHVVG) eingerichteten Transformationsfonds. Er soll mit 50 Milliarden Euro ausgestattet werden – je zur Hälfte finanziert durch Bundesländer und GKV. Neben dieser Regelung dürften weitere Inhalte von Lauterbachs Prestigeprojkt auf der Kippe stehen. „Wir entwickeln eine qualitative, bedarfsgerechte und praxistaugliche Krankenhauslandschaft aufbauend auf der Krankenhausreform der letzten Legislaturperiode fort und regeln dies gesetzlich bis zum Sommer 2025“, heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. (toro)
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