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Mindestmengen fördern Spezialisierung

05.11.2025 2:30 Min. Lesedauer

Strengere Mindestmengen für komplexe Klinik-Eingriffe wie Bauchspeicheldrüsen-Operationen und Knieprothesen zeigen Wirkung. Seit 2023 ist die Zahl der Klinik-Standorte, an denen etwa risikoreiche Pankreas-Operationen vorgenommen werden dürfen, um knapp ein Drittel gesunken. Während 2023 noch 405 Krankenhäuser an der Versorgung beteiligt waren, werden es 2026 nur noch 286 Einrichtungen sein, wie aus der heute veröffentlichten Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK hervorgeht.

Hintergrund ist, dass die Kliniken bei Bauchspeicheldrüsen-OPs seit Anfang 2025 eine Mindestvorgabe von 20 statt zuvor 15 Fällen pro Jahr einhalten müssen. Es handele sich hier um relativ selten durchgeführte und hochkomplexe Eingriffe, die hohe fachliche Anforderungen stellten, betonte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Daher sei es positiv für die Betroffenen, dass die Mindestmenge wirke und zu einer Konzentration der Versorgung an weniger Standorten mit ausreichend Routine und Erfahrung führe. Laut Studien gebe es in Kliniken mit höheren Fallzahlen eine statistisch signifikante Verbesserung der Überlebens-Wahrscheinlichkeit. 

Bei Implantationen von Kniegelenk-Totalendoprothesen sind laut der Auswertung im kommenden Jahr 821 Standorte an der Versorgung beteiligt. Das sind 71 weniger als in diesem Jahr. 55 davon liegen in Nordrhein-Westfalen. Die krankenhausplanerischen Entscheidungen im bevölkerungsreichsten Bundesland führten jetzt erstmals zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung, sagte Reimann. Die Effekte einer qualitätsorientierten Bündelung von Leistungen an geeigneten Standorten würden sich mit der Umsetzung der Reform hoffentlich bundesweit fortsetzen.

Auch die Mindestmengen-Regelung zur Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Gewicht von unter 1.250 Gramm, die 2024 von 20 auf 25 Geburten pro Jahr angehoben worden war, zeigt Effekte. 2026 werden laut der Auswertung sechs Standorte aus der Versorgung ausscheiden, sodass nur noch 140 Zentren an der Frühchen-Versorgung beteiligt sind.

Weiterhin gelten 2026 Mindestmengen für die Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (40), komplexe Operationen an der Speiseröhre (26), Brustkrebs-Operationen (100), thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs (75 Fälle) sowie für Herztransplantationen (zehn Fälle pro Jahr).

Festgelegt werden Mindestmengen für bestimmte Eingriffe vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Ziel ist, bei schwierigen, aber planbaren Eingriffen die Überlebens- und Heilungschancen von Patienten zu erhöhen. Die Mindestmengen-Transparenzliste der AOK wird bei Änderungen im Laufe des Jahres zeitnah aktualisiert. (bhu)

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