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Spezialisierte Ethik-Kommission startet am 1. Juli

30.06.2025 2 Min. Lesedauer

Die im Zuge des Medizinforschungsgesetzes geschaffene Ethik-Kommission für besonders dringliche Prüfungsverfahren nimmt ihre Arbeit auf. Ab Dienstag soll die aus 93 Mitgliedern bestehende „Spezialisierte Ethik-Kommission“ bei „besonders komplexen oder eiligen Verfahren“ für klinische Prüfungen von Arzneimitteln am Menschen „unter ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten“ zuständig sein.

Die Einrichtung der Kommission zielt darauf, Deutschland als Standort für die medizinische Forschung attraktiver zu machen. Pharmaverbände bemängeln, dass die Genehmigungsverfahren für klinische Studien in Deutschland zu lang und kompliziert sind.

Die Pläne zur Einrichtung der Kommission waren umstritten gewesen. Vor allem der Kompetenzverlust der bestehenden Ethikkommissionen auf Länderebene sorgte für Bedenken und Unmut. Im Fokus der Kritik stand zudem die Anbindung des Gremiums an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm), weil das Institut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) untergeordnet ist. Die Bundesärztekammer warnte seinerzeit vor einer politischen Einflussnahme auf die medizinische Forschung. Der Arbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen (AKEK) kanzelte die geplante Errichtung als „überflüssige Parallelbürokratie“ ab. Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zweifelte an der Unabhängigkeit und Transparenz der neuen Kommission.

Bei der Beratung des Medizinforschungsgesetzes im Bundesrat im September 2024 bemängelte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), der Aufbau der Ethik-Kommission „widerspreche dem Grundgedanken der Vereinfachung und Entbürokratisierung“. Den Vorsitz der neuen Kommission hat die Fachärztin für klinische Pharmakologie und Anästhesiologie, Ulrike Artmeier-Brandt. Die 93 Mitglieder sind für die Dauer von fünf Jahren berufen. Ihre Tätigkeit in der Kommission ist ehrenamtlich. (at)

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