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Universitätsmedizin will bundeseinheitliche Regeln für Studienzugang

18.07.2025 3 Min. Lesedauer

Eine bundeseinheitliche Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen zum Medizinstudium fordert der Medizinische Fakultätentag (MFT) in einem Positionspapier. Darin plädiert der MFT auch für rasche Übertragungen von geistigem Eigentum etwa bei Ausgründungen. Mit Blick auf die USA soll zudem ein Schutz vor politischer Einflussnahme auf die Forschung geschaffen werden. Das jetzt veröffentlichte Positionspapier basiert auf Beschlüssen des jüngsten Ordentlichen Medizinischen Fakultätentages Ende Juni.

Nach dem Willen der Universitätsmediziner soll es künftig einen bundesweiten Zulassungstest für das Medizinstudium geben. Die gemeinsamen Forderungen nach einem „deutschlandweit einheitlichen, aussagekräftigen Studierfähigkeitstest zeigen, dass die Fakultäten handlungsfähig sind und konkrete Lösungen anbieten“, betonte Martina Kadmon, neu gewählte Präsidentin des MFT. Neuere Daten zeigten, dass die Auswahltests eine etwas bessere Vorhersage zur Studierfähigkeit lieferten als das Abitur. Es solle daher eine andere Gewichtung im Auswahlverfahren bekommen. Ganz wegfallen aus der Bewertung könne es nicht, weil es „ein Leistungsniveau über Jahre abbildet“ und so „eine gute Prädiktion des Studienerfolgs“ erlaube. 
 
Die Universitätsmediziner wollen zudem wegkommen von „kleinteiligen Vorabquoten für Facharztgruppen“. Hier fehle die Evidenz für die Eignung in der jeweiligen Fachdisziplin – beispielhaft wird hier ausdrücklich die Eignungseinschätzung für künftige Landärzte genannt. 
 
Um die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis zu beschleunigen, haben die Deutsche Hochschulmedizin, der Dachverband der Medizinischen Fakultäten sowie die Universitätsklinika Deutschlands zudem Empfehlungen für standardisierte Rahmenbedingungen vorgelegt. Diese regeln die Übertragung von geistigem Eigentum in Anlehnung an internationale Regelungen. 
 
Besonders hervorgehoben wird des Weiteren die Notwendigkeit der „Prävention vor Machtmissbrauch“. Wichtig sei, „sich der Vielfältigkeit des Problems bewusst zu werden“ und mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzuwirken. Hier wird beispielhaft „eine offene Fehler- und eine professionelle Führungskultur“ genannt. Die Leitungsebene der Medizinischen Fakultäten sollen sich an Good-Practice-Beispielen orientieren, die es an einigen Standorten der Hochschulmedizin bereits gebe. Abhängigkeiten von den USA sollen reduziert und zugleich eine offene Willkommenskultur für Forschende geschaffen werden. (sg)

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