Apothekenreform nimmt Konturen an
Bereits auf dem Deutschen Apothekertag Mitte September hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eine umfassende Apothekenreform angekündigt. Heute hat ihr Ministerium ein Maßnahmenpaket dazu veröffentlicht, das als Grundlage dienen soll. Kernelemente sind ein neuer Verhandlungsmechanismus zur Vergütung der Apotheken, Zuschüsse für Teilnotdienste, die Weiterentwicklung von Zweigapotheken, Ausbau der Fortbildung pharmazeutisch-technischer Assistentinnen und Assistenten und Bürokratieabbau.
Bei der Vergütung will Warken eine Verhandlungslösung etablieren. „Die Vertragspartner der Selbstverwaltung erhalten den Auftrag, Anpassungen für die Apothekenvergütung zu verhandeln“, heißt es in dem Maßnahmenpapier. Wie andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen – etwa Kliniken und die niedergelassene Ärzteschaft – sollen auch Apotheken die Möglichkeit erhalten, „ihre Vergütung selbst mitzugestalten“. Auch die Gewährung „handelsüblicher Skonti“ soll wieder möglich sein. Neben der Notdienstpauschale für Vollnotdienste sollen Zuschüsse für Teilnotdienste zwischen 20 und 22 Uhr gewährt werden.
Die Pläne sehen zudem einen Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen vor. Neben Grippe- und Covid-19-Impfungen sollen Apotheken etwa auch Seren verabreichen können, die keine Lebendimpfstoffe enthalten, zum Beispiel gegen Tetanus und FSME. Falls in abgelegenen Orten oder Ortsteilen die Arzneimittelversorgung eingeschränkt ist, können Zweigapotheken eröffnet werden. Die entsprechenden Voraussetzungen zu deren Gründung werden gesenkt. So soll unter anderem auch die Zulassung einer solchen Filiale künftig direkt für zehn und nicht mehr nur für fünf Jahre erteilt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Reformplans ist die Sicherung von Fachkräften. „Wir schaffen Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) – dies steigert die Attraktivität dieser in der Versorgung sehr wichtigen Berufsgruppe für die Apotheke und trägt langfristig zur Sicherung des Berufsnachwuchses bei“, heißt es. PTA sollen dann auch, auf 20 Tage im Jahr begrenzt, die Apothekenleitung vertretungsweise übernehmen können. Teilzeitarbeit soll gefördert werden und Apothekerinnen und Apotheker mit ausländischem Abschluss sollen künftig Apotheken gründen oder übernehmen können.
Hinzu kommen Maßnahmen zum Bürokratieabbau. So sollen Apotheken etwa künftig rabattierte Arzneimittel, die nicht vorrätig sind, gegen ein Medikament mit gleichem Wirkstoff austauschen dürfen. Außerdem soll es möglich sein, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abzugeben, etwa wenn Patienten regelmäßig Medikamente einnehmen, die in der elektronischen Patientenakte hinterlegt sind. (rbr)
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