Liposuktion wird Kassenleistung
Die Liposuktion (Fettabsaugung) bei Lipödem wird in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen und auf alle Stadien der Erkrankung ausgedehnt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) entfristete heute die Regelung, nach der Betroffene nur unter bestimmten Voraussetzungen und lediglich im Stadium III behandelt werden konnten. Zudem ist die bislang auf die Beine beschränkte Operation künftig auch an den Armen möglich.
Bei seiner Entscheidung beruft sich der GBA auf die Zwischenergebnisse der Lipleg-Studie (Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III), in der die Vorteile der Methode seit 2021 untersucht werden. „Zum jetzigen Stand reicht die Evidenz, und sie ist positiv", betonte GBA-Vorsitzender Josef Hecken. Die Datenlage sei ausreichend. Laut Studie erziele die Liposuktion bei Lipödem auch ein Jahr nach der Behandlung klare Vorteile für Patientinnen aller Krankheitsstadien. Mit dem Beschluss klärt sich nun die komplizierte Rechtslage bei der Versorgung Betroffener. Erst Ende Juni hatte das Bundessozialgericht (BSG) die befristete Aufnahme der Liposuktion bei Lipödem im Stadium III in die entsprechende GBA-Richtlinie für nichtig erklärt.
Der Beschluss war 2019 auf Initiative der damaligen Bundesregierung zustande gekommen: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte den Ausschuss damals gedrängt, die Leistung ohne Nachweis der Evidenz in die Regelversorgung zu übernehmen. Seine eigene Bewertung hatte der GBA 2017 wegen unzureichender Studienlage ausgesetzt und beschlossen, eine Erprobung auf den Weg zu bringen.
Offen blieb indes die Entscheidung über die Möglichkeit von Wiederholungseingriffen. Patientenvertreterinnen kritisierten auch Details der Qualitätssicherungs-Richtline, die Diagnose und Indikationsstellung sowie Ein- und Ausschlusskriterien für die Behandlung regelt. So fordert die Richtlinie bei Adipositas deren vorrangige Behandlung. In den sechs Monaten vor der Behandlung müssen demnach die Betroffenen ihr Körpergewicht stabil halten, ab 120 Kilo Körpergewicht soll die Operation nicht durchgeführt werden. Die entsprechenden Grenzwerte sind nach Ansicht der Patientenvertretung aus der Studie nicht abzuleiten. (as)
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