Update

Liposuktion wird Kassenleistung

17.07.2025 2:30 Min. Lesedauer

Die Liposuktion (Fettabsaugung) bei Lipödem wird in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen und auf alle Stadien der Erkrankung ausgedehnt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) entfristete heute die Regelung, nach der Betroffene nur unter bestimmten Voraussetzungen und lediglich im Stadium III behandelt werden konnten.

Bei seiner Entscheidung beruft sich der GBA auf die Zwischenergebnisse der Lipleg-Studie (Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III), in der die Vorteile der Methode seit 2021 untersucht werden. „Zum jetzigen Stand reicht die Evidenz, und sie ist positiv", betonte GBA-Vorsitzender Josef Hecken. Die Datenlage sei ausreichend. Laut Studie erziele die Liposuktion bei Lipödem auch ein Jahr nach der Behandlung klare Vorteile für Patientinnen aller Krankheitsstadien. Mit dem Beschluss klärt sich nun die komplizierte Rechtslage bei der Versorgung Betroffener. Erst Ende Juni hatte das Bundessozialgericht (BSG) die befristete Aufnahme der Liposuktion bei Lipödem im Stadium III in die entsprechende GBA-Richtlinie für nichtig erklärt.

Der Beschluss war 2019 auf Initiative der damaligen Bundesregierung zustande gekommen: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte den Ausschuss damals gedrängt, die Leistung ohne Nachweis der Evidenz in die Regelversorgung zu übernehmen. Seine eigene Bewertung hatte der GBA 2017 wegen unzureichender Studienlage ausgesetzt und beschlossen, eine Erprobung auf den Weg zu bringen.

Offen blieb indes die Entscheidung über die Möglichkeit von Wiederholungseingriffen. Patientenvertreterinnen kritisierten auch Details der Qualitätssicherungs-Richtline, die Diagnose und Indikationsstellung sowie Ein- und Ausschlusskriterien für die Behandlung regelt. So fordert die Richtlinie bei Adipositas deren vorrangige Behandlung. In den sechs Monaten vor der Behandlung müssen demnach die Betroffenen ihr Körpergewicht stabil halten, ab 120 Kilo Körpergewicht soll die Operation nicht durchgeführt werden. Die entsprechenden Grenzwerte sind nach Ansicht der Patientenvertretung aus der Studie nicht abzuleiten. (as)

6 Kommentare

Ich freue mich sehr über diesen Entschluss. Ich leide seit über 30 Jahren. Man läuft von Arzt zu Arzt, wird belächelt, soll sich doch bitte nicht so anstellen...Ich liege mit der Kühlmatte meines Hundes im Bett. Kann nachts nicht durchschlafen, weil ich solche Schmerzen habe. Die Kompressionsleggins helfen schon deutlich, aber die habe ich ja auch erst seit ein paar Monaten. Die Jahre davor waren so schlimm. Ich bin so froh, wenn ich endlich Hilfe bekomme und operiert werde. Und es muss unbedingt noch viel mehr Aufklärungsarbeit gemacht werden !

Ich finde es ist ein gigantischer Fortschritt und hoffe, dass die Liposuktion auch von Fachärzten durchgeführt, übernommen wird.

So wie ich es bis jetzt mitbekommen habe, soll die Liposuktion in öffentlichen Krankenhäusern durchgeführt werden- von Ärzten, die nicht so viel Erfahrung haben.

Ich wünsche mir für mich und alle Betroffenen, dass sich auch das in die richtige Richtung bewegen wird.

Es wird Zeit, dass auch den Betroffenen in Stadium 1-3 geholfen wird und OP-Kosten übernommen werden. Pro Operation 7000-8000 Euro zu zahlen, ist einfach nicht machbar.

Ich kämpfe seit Jahren mit dieser Krankheit und habe psychische Probleme. Ich habe Schmerzen und zeige mich in der Öffentlichkeit nur noch mit langen Sachen. Ich gehe nicht mehr an den Strand und fühle mich nicht wohl. Ich bin froh und hoffe daß die Krankenkassen die Kosten ab Stadium I übernehmen.

1-3 von 6 angezeigt

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.