Lauterbach rechtfertigt Milliardenbelastung für die GKV
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält daran fest, die gesetzlich Krankenversicherten mit 25 Milliarden Euro für den geplanten Krankenhaus-Transformationsfonds zur Kasse zu bitten. Dafür gebe es neben der schwierigen Haushaltslage des Bundes auch ordnungspolitische Gründe, sagte der SPD-Politiker heute beim DRG-Forum in Berlin. „Wenn das alles aus Steuermitteln bezahlt würde, dann wären die Krankenkassen möglicherweise auch bereit, Betriebskostenzuschüsse zu genehmigen, die mit der eigentlichen Transformation möglicherweise nicht so stark kongruent sind“, so der Minister.
Wenn die GKV dagegen Projekte finanzieren müsse, „die das System besser und wirtschaftlicher machen sollen, dann haben die Krankenkassen daran ein großes Interesse“, sagte Lauterbach. Er wolle in keine Situation kommen, „in der die Krankenkassen sich beitragsmäßig entlasten“, indem der Transformationsfonds zur Deckung von Defiziten verbraucht werde. Überdies zahle der Bund 14 Milliarden Euro jährlich in den Gesundheitsfonds ein. Dieses Geld sei ein zweckgebundener Ausgleich für gesamtgesellschaftliche Leistungen der Kassen, entgegnete Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband dem Minister. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes warf Lauterbach deshalb heute „Etikettenschwindel“ vor.
Der Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, forderte beim DRG-Forum ebenso wie Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach Soforthilfen des Bundes für die Krankenhäuser. Die CSU-Politikerin warf Lauterbach vor, Länder und Betroffene nicht ausreichend einzubinden und „ohne klares Zielbild“ vorzugehen. Der über Medien verbreitete Referentenentwurf sei bisher nicht bei den Ländern eingangen. Lauterbach lehnte Soforthilfen erneut ab. Es gelte, die Mittel so zu bündeln, „dass sie die Refom unterstützen und nicht gegen die Reform laufen“. Länder, die bei der Zuweisung der geplanten Leistungsgruppen schnell für klare Verhältnisse sorgten, „die werden von der Reform auch sehr flott wirtschaftliche Mittel erwarten können“.
Mit Ausnahme Bayerns und einer Enthaltung durch Schleswig-Holstein hätten den Reformgrundsätzen alle Länder zugestimmt, betonte Lauterbach. Für den 11. April kündigte er eine Anhörung der betroffenen Verbände an. Am 17. April folge eine Länderanhörung auf Ministerebene. Parallel gebe es Treffen mit Vertretern der verschiedenen Klinikgruppen. Am 24. April will der Minister einen Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen. Die Reform soll zum 1. Januar in Kraft treten. (toro)
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