Laumann pocht bei Klinikreform weiter auf Ausnahmen
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann pocht weiter auf Änderungen bei der Klinikreform. Unter anderem mahnte der CDU-Politiker am Montagabend in Berlin mehr Ausnahmemöglichkeiten bei den Qualitätskriterien von Kliniken sowie den vorgesehenen Abstandsvorgaben an. Laumann zeigte sich gleichwohl zuversichtlich, dass das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ohne Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern verabschiedet werden kann. Dieser Wille auf beiden Seiten habe sich nach seiner Wahrnehmung in den vergangenen zwei Wochen herausgebildet. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, warnte vor Korrekturen am KHAG-Entwurf.
„Ich glaube einfach, dass man vernünftig ist auf beiden Seiten“, sagte Laumann mit Blick auf Querelen um den Gesetzentwurf. Der NRW-Ressortchef nannte drei Punkte, die den Ländern wichtig seien. So müssten auch Bestandskrankenhäuser mit 400 bis 600 Betten durch den Transformationsfonds gefördert werden können. Diese seien zum Teil „in einem Zustand, wo wir investieren müssen“. Darüber hinaus sei die Zwei-Kilometer-Regelung ein Problem. Diese besagt, dass Krankenhäuser nur als ein Standort gezählt werden, wenn die einzelnen Gebäude nicht mehr als 2.000 Meter voneinander entfernt liegen. Laumann sprach sich dafür aus, hier in „begründeten Fällen“ Ausnahmen zuzulassen. „Wenn da 100 Meter fehlen, darf das kein K.-o.-Kriterium sein.“ Die Länder hatten unlängst eine Ausweitung des Radius auf fünf Kilometer gefordert, was die Bundesregierung ablehnt.
Laumann, der beim Neujahrsempfang des Vereins „Gesundheitsstadt Berlin“ in den Räumen des AOK-Bundesverbandes den erstmals vergebenen Preis „Gesundheitspolitiker des Jahres“ erhielt, sprach sich zudem für mehr Ausnahmen bei Qualitätskriterien aus. Bisher ist vorgesehen, dass befristete Ausnahmen im Einvernehmen mit den Krankenkassen möglich sein sollen. Die Länder hatten jedoch kritisiert, die Kassen erhielten dadurch quasi ein Vetorecht. Stattdessen seien mehrmalige Befristungen notwendig, um regionale Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen. Für Landesminister stellt sich laut Laumann in einzelnen Regionen inzwischen die Frage: „Gebe ich bei den Qualitätskriterien auch mal nach, um überhaupt noch eine Versorgung zu haben?“
Nach Angaben Laumanns haben sich die Länder auf diese drei Aspekte verständigt. Zwei weitere Punkte, die geändert werden sollten, könnten nicht per Gesetz geregelt werden. Damit gebe es jetzt „eine ganz andere Situation, als wenn man über sehr viel mehr Punkte redet“, zeigte er sich zuversichtlich. Ursprünglich hatten die Länder über die Bundesratsausschüsse zahlreiche Änderungswünsche eingereicht.
AOK-Vorständin Reimann sagte G+G am Rande der Veranstaltung, „es muss jetzt Schluss sein mit den Verwässerungen und Aufweichungen der Qualitätsvorgaben der Krankenhausreform“. In ihrer Begrüßungsrede betonte sie, es sei wichtig, dass Bund und Länder an den gemeinsamen Zielen festhielten. Im Mittelpunkt müsse eine „qualitätsorientiere Patientenversorgung“ stehen. Ihr Appell an die Verantwortlichen in Ländern und Bund: „Vollenden Sie die Krankenhausreform gemeinsam. Finden Sie Kompromisse und schließen Sie ohne Vermittlungsausschuss ab.“
Das KHAG, das erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten vorsieht, wurde bereits am 8. Oktober vom Kabinett beschlossen. Seitdem befindet es sich im parlamentarischen Verfahren. (sev)