Länder fordern Fünf-Milliarden-Paket für Kliniken
Angesichts der Finanznöte vieler Krankenhäuser dringen die Länder auf ein sofortiges Hilfspaket des Bundes.
In einer G+G vorliegenden Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ab Mittwoch wird die Ampel aufgefordert, noch 2023 über ein Vorschaltgesetz „ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von fünf Milliarden Euro aufzulegen“. Die ortsnahe, hochwertige Versorgung sei „akut gefährdet“, heißt es darin. Die MPK tagt bis Freitag in Frankfurt am Main. Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien haben die Annahme des Beschlusses empfohlen.
In dem Papier wird dem Bund vorgeworfen, seiner Finanzierungspflicht „nur unzureichend“ nachzukommen. Dieser müsse bei den Betriebskosten den Kostenanstieg der Jahre 2022 und 2023 ausgleichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat weitere Bundeshilfen hingegen abgelehnt. Er sieht die Schuld für die Misere bei den Ländern. Diese seien den Kliniken in den vergangenen zehn Jahren 30 Milliarden Euro an Investitionskosten schuldig geblieben, kritisierte er jüngst.
Um die Zahlungsfähigkeit der Kliniken zu verbessern, wollen die Regierungsfraktionen laut Lauterbach jedoch beim Krankenhaustransparenzgesetz nachsteuern. So soll der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250 Euro steigen, heißt es in einem G+G vorliegenden Schreiben des Ministers an seine Landeskollegen. Zudem sollen die Kliniken Tarifsteigerungen beim Pflegepersonal schneller anrechnen können und unterfinanzierte Pflegekosten schneller erstattet bekommen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte dies als nicht ausreichend. Die Nöte ließen sich nicht durch schnellere Auszahlung der Pflegebudgets lösen.
Auch kommt Lauterbach den Ländern beim geplanten Portal zur Klinikqualität entgegen. Dessen Start werde von April auf Mai 2024 verschoben. Das Leistungsangebot der Kliniken solle zudem erst ab Oktober 2024 nach Leistungsgruppen dargestellt werden. Die Länder hatten kritisiert, Lauterbach greife der großen Reform vor, wenn er den Kliniken im Portal bereits Leistungsgruppen zuordne.
Bund und Länder warnten sich gegenseitig, die geplante große Klinikreform zu gefährden. Die Länder strebten weiter eine „konstruktive Zusammenarbeit“ an, aber die Debatte um eine Pleitewelle bei Kliniken belaste zunehmend die Verhandlungen, heißt es in der MPK-Vorlage. Lauterbach seinerseits erinnerte die Länder an die gemeinsamen Eckpunkte vom Juli 2023: „So wie ich an der Umsetzung dieser Eckpunkte bei der Erarbeitung der Krankenhausreform gemessen werde, setze ich Ihrerseits ebenfalls auf die Einhaltung der gemeinsamen Vereinbarung.“ (cm)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.