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Bürgergeldbezieher: Staat belastet Krankenkassen mit neun Milliarden Euro jährlich

24.05.2024 2:30 Min. Lesedauer

Der Staat bürdet die Kosten der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehern weitgehend den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf. Faktisch werden sie mit rund neun Milliarden Euro jährlich für Bürgergeldbezieher belastet. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des Iges-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, das heute in Berlin vorgestellt wurde. Darin werden Ausgaben und Gegenfinanzierung der GKV 2022 für Empfänger des damaligen Arbeitslosengeldes II (ALG II) analysiert. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, forderte, „die systematische Unterfinanzierung“ zulasten der Beitragszahlenden zu beenden. Es sei Aufgabe des Staates, die Versorgung von bedürftigen Bürgern zu sichern.

Ohne diese Unterfinanzierung, so Pfeiffer, wären zu Jahresbeginn keine Beitragssatzerhöhungen der Krankenkassen nötig gewesen. Im Gegenteil: „Wir hätten über Beitragssatzsenkungen sprechen können.“ Tatsächlich hätte die vom Bund gezahlte Pauschale je ALG-II-Empfänger 2022 nicht nur 108,24 Euro, sondern 311,45 Euro im Monat betragen müssen, um kostendeckend zu sein, ergänzte Richard Ochmann, Iges-Projektleiter für Gesundheitspolitik. Aktuell würden nur 119,60 Euro gezahlt. Bei privat versicherten Bürgergeldbeziehern übernehme der Staat aber bis zu 421,77 Euro der monatlichen Prämie.
 
Für die Berechnungen wurden neben Beziehern von ALG II – inzwischen Bürgergeld – auch Aufstocker mit einbezogen. Insgesamt gab es 2022 knapp 3,8 Millionen erwerbsfähige Leistungsbezieher. Ein Vergleich mit Daten aus 2016 zeigt, dass zwar die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von ALG II, die Leistungen aus der GKV in Anspruch genommen haben, um 15 Prozent gesunken ist. Zugleich stiegen aber die Kosten für die Versorgung um 15 Prozent an – von 2.368 Euro je Leistungsbezieher im Jahr 2016 auf 2.735 Euro 2022. Die Gesamtausgaben der Kassen für ALG-II-Empfänger und ihre mitversicherten Familienangehörigen verringerten sich geringfügig von 15,486 Milliarden Euro im Jahr 2016 auf 15,127 Milliarden Euro im Jahr 2022 – und das auch aufgrund von Einsparungen bei den Verwaltungskosten, wie das Gutachten zeigt. Dass 2022 weniger ALG-II-Bezieher medizinische Leistungen der Kassen in Anspruch genommen haben, führt Ochmann auch auf Sondereffekte zurück: die Pandemie und den Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine, die relativ jung und damit gesünder seien. (sg)

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