Kassen warnen vor zu viel EU-Eingriffen bei Arzneiregelungen
Die Europavertretung der deutschen Krankenkassen (DSV) warnt vor EU-Eingriffen in die nationalen Regeln zur Versorgung mit Arzneimitteln. Die Einzelstaaten bräuchten „auch künftig einen breiten Handlungsspielraum bei der Auftragsvergabe“, heißt es in der Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine sichere Versorgung mit wichtigen Medikamenten. In der Diskussion um den Wettbewerbsschutz für neue Arzneien plädiert der Gesundheitsweise Michael Hallek für „genaues Hinschauen“. „Es gibt so viele kleinste Verbesserungen, die es nicht wert sind, dass sie so stark geschützt sind“, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrates Gesundheit (SVR) zu G+G.
Mit dem „Critical Medicines Act“ (CMA) will die EU-Kommission insbesondere im Bereich dringend benötigter Medikamente die Abhängigkeit von der Wirkstoffproduktion in Asien verringern, Lieferengpässe verhindern sowie Forschung, Entwicklung und Produktion nach Europa zurückholen. Einige EU-Staaten, darunter Deutschland, befürchten, dass es Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi auch darum geht, weitere gesundheitspolitische Kompetenzen an Brüssel zu binden. Neben den Krankenkassen lehnt deshalb auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eine Pflicht zur gemeinsamen Beschaffung und Bevorratung von Medikamenten ab. Beim jüngsten Treffen der EU-Gesundheitsminister warnte die CDU-Politikerin vor zusätzlicher Bürokratie und Doppelstrukturen.
Várhelyi will Arzneimittel-Produktion in Europa auch über Ausschreibungsverfahren belohnen und Standort-Projekte fördern. Geld aus EU-Töpfen und nationalen Etats dürfe jedoch nur für „eine eng begrenzte Zahl besonders versorgungsrelevanter Arzneimittel“ fließen, mahnt die DSV. Genaue Kriterien müsse Brüssel nachliefern. Wirtschaftliche Vorteile müssten mit transparenten Verfahren, Berichtspflichten und „wirksamen Sanktionsmechanismen“ verknüpft werden. Transparenz sei „für fundierte Preisverhandlungen und Erstattungsentscheidungen essenziell“.
In Teilen überlappt sich der CMA mit der laufenden Reform der EU-Arzneimittelgesetzgebung. Dabei geht es auch um den Wettbewerbsschutz für neue Medikamente. Für „echte Innovationen“ mit langem Entwicklungsvorlauf sei auch längerer Unterlagenschutz gerechtfertigt, sagte der SVR-Vorsitzende Hallek. Besser sei es jedoch, die Dauer von klinischer Erprobung und Prüfung durch schlankere Verfahren zu verkürzen. Das helfe auch kleineren Unternehmen. „Hohe bürokratische Hürden fördern Monopole, weil sich dann nur noch große Konzerne die Zulassungsverfahren leisten können“, so der Krebsmediziner. (toro)
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