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Länder verlangen Flexibilität bei Umsetzung der Klinikreform

30.09.2025 2:30 Min. Lesedauer

Im Ringen um die Reform der Kliniklandschaft in Deutschland haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, für mehr Praxistauglichkeit zu sorgen. In einem G+G vorliegenden Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) erneuern sie ihre Forderung nach größerer Flexibilität. Es gehe darum, Entscheidungskompetenzen zu behalten, „um die Versorgung sicherstellen zu können“, erläuterte die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Das betreffe insbesondere Ausnahmemöglichkeiten bei der Zuweisung von Leistungsgruppen für die Grund- und Notfallversorgung. Hierzu habe der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) von Anfang August „gute Ansätze“ enthalten, die weiterhin Grundlage sein müssten.

„Sollten die nun laufenden Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung diese Änderungen wieder aufweichen, droht eine Gefährdung der Versorgung besonders im ländlichen Raum“, warnte von der Decken. Die Bundesregierung sei gefordert, „die Weichen so zu stellen, dass wir gemeinsam ein Grundbedürfnis aller Menschen – eine funktionierende medizinische Versorgung – weiterhin sicherstellen können“. Der einstimmige Beschluss der GMK von Montag sei ein „klares, deutliches Signal“. 

Die Landesminister wenden sich damit gegen Pläne von SPD-Ministern im Bundeskabinett, die vorgesehenen Ausnahmeregelungen wieder zurückzudrehen. Die SPD und der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach fürchten, dass ihr Prestigeobjekt aus der vergangenen Wahlperiode zu stark aufgeweicht wird. Eine Kabinettsbefassung lässt aufgrund der Verhandlungen hinter den Kulissen seit längerem auf sich warten.

In ihrem Beschluss fordern die Länder „erweiterte Möglichkeiten einer ausnahmsweisen Leistungsgruppenzuweisung“. Hierzu zählten etwa ein Verzicht auf feste Erreichbarkeitsvorgaben; die Beurteilung der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung solle durch die Länder erfolgen. Der Katalog umfasst ferner einen „Einbezug aller Leistungsgruppen in die Ausnahmemöglichkeiten sowie die Möglichkeit, von Qualitätsvorgaben abzuweichen, wenn dies etwa für den Zusammenschluss von Krankenhausstandorten zwingend erforderlich ist. Auch im Umgang mit Krankenkassen wollen die Länder mehr Handlungsspielraum, es solle „kein Erfordernis einer Herstellung eines Einvernehmens“ geben. „Die im aktuellen KHAG vorgesehene Rücknahme der erweiterten Ausnahmemöglichkeiten und Wiederaufnahme der Erreichbarkeitsvorgaben bei der Zuweisung von Leistungsgruppen sind mit der genannten Zielsetzung der Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen stationären Versorgung unvereinbar“, unterstreichen die Länder.

Auch die Beschränkung einer Ausnahmeregelung auf einzelne Leistungsgruppen ist nach Ansicht der Ressortchefs nicht zielführend. Mehr Flexibilität sei auch beim Krankenhaustransformationsfonds „zwingend notwendig“. Doppelförderungen müssten vermieden, nachhaltige Investitionen gesichert werden. (ter)

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