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Patienten wird oft Einblick in Krankenakte verweigert

23.09.2025 2:30 Min. Lesedauer

Patientinnen und Patienten wird einer Umfrage zufolge die Einsicht in die eigene Krankenakte oder die von Angehörigen häufig verwehrt. Etwa jeder Dritte der Betroffenen (31 Prozent) benötigt sogar juristische Unterstützung oder die Hilfe der Krankenkasse, um Einblick in die Behandlungsdaten zu bekommen. Das ergab eine Online-Befragung des Marktforschungsinstituts Bilendi mit 3.300 Teilnehmenden im Auftrag des AOK-Bundesverbandes (AOK-BV) und des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS). Der AOK-BV fordert deshalb Nachbesserungen im Patientenrechtegesetz. „Es braucht vor allem rechtliche Konsequenzen für den Fall, dass die komplette Einsichtnahme grundlos verwehrt wird“, betonte die Vorstandsvorsitzende Carola Reimann.

Die Schwierigkeiten beim Zugriff auf alle wichtigen medizinischen Informationen, die während eines Krankenhaus-Aufenthaltes oder eines Arztbesuches über den Patienten oder die Patientin gesammelt werden, können gravierende Folgen haben. „Die Probleme beim Erhalt ihrer Akte können insbesondere für Betroffene von Behandlungs- oder Pflegefehlern eine große Belastung darstellen“, unterstrich die APS-Vorsitzende Ruth Hecker.

Die Befragung zeigt, dass sieben Prozent der Betroffenen die Krankenakte komplett verweigert wurde. 16 Prozent der Befragten gaben an, dass die erhaltene Akte aus ihrer Sicht unvollständig war. Am häufigsten fehlten Befunde oder Laborwerte. Ein Zehntel der Betroffenen musste länger als sechs Monate auf die Unterlagen warten. Dabei seien Patienten auf zeitnahe und vollständige Akten angewiesen, so Hecker. Das sei nicht nur für ihre laufende Behandlung wichtig, „sondern auch zur Überprüfung der Richtigkeit, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, Arztwechseln oder Umzügen“.

Die elektronische Patientenakte (ePA), die für Leistungserbringer ab dem 1. Oktober Pflicht ist, kann solche Missstände laut der APS-Vorsitzenden noch nicht auffangen. Da die ePA derzeit nur Zusammenfassungen und keine vollständigen Behandlungsdetails enthalte, „bleibt die Anforderung der vollständigen Akte für die sichere Versorgung auch zukünftig unverzichtbar".

Um ein einheitliches Niveau für die Krankenakte zu schaffen, pocht die AOK-Gemeinschaft in ihrem kürzlich vorgelegten Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte auch auf eine gesetzliche Regelung, wie diese aufzubereiten ist. Dies sei erforderlich, „um insbesondere Nachbehandelnden einen schnellen Überblick über durchgeführte Behandlungen und deren Ergebnisse zu ermöglichen“, sagte AOK-BV-Vorständin Reimann. (imo)

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