BRH bemängelt Abrechnungsprüfung von Corona-Tests
Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft dem Bundesgesundheitsministerium Defizite bei der Kostenprüfung von Corona-Tests vor. „Auch mit dem im Jahr 2022 geänderten Verfahren ist die Abrechnungsprüfung nicht erkennbar effizienter geworden“, schreibt der BRH in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages, der G+G vorliegt. Während eine Stelle die Leistungen vergüte, analysierten und überprüften weitere Akteure die Abrechnungen. „In die Plausibilitätsprüfungen werden nicht alle vorhandenen und dafür nötigen Daten einbezogen“, heißt es in dem 39-seitigen Schreiben.
Insgesamt gab der Bund für Corona-Testungen während der Pandemie 17,8 Milliarden Euro aus. Asymptomatische Personen hatten vom 8. März 2021 bis zum 29. Juni 2022 Anspruch auf kostenlose Testungen mittels eines Antigen-Tests. Danach wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis für Bürgertestungen begrenzt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mussten für alle Testleistungen bis zum 30. Juni 2022 die Plausibilität der Abrechnungen prüfen und notfalls nachforschen. Seit Juli 2022 sind die KVen von Teilen der Plausibilitätsprüfungen und vertieften Prüfungen befreit. Seitdem analysiert das Robert-Koch-Institut (RKI) Daten zu den Bürgertestungen.
Bereits im März 2022 hatte der BRH gegenüber dem Haushaltsausschuss kritisiert, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sich weder über die Durchführung noch über die Ergebnisse der Prüfungen der KVen zu den Abrechnungen der Testungen durch die Teststellen unterrichten ließ.
Auch mit den daraufhin veranlassten Änderungen an der Test-Verordnung hat sich laut BRH die Effizienz der Abrechnungsprüfungen nicht erkennbar erhöht. Das BMG habe es versäumt, „auf ein sachgerechtes Verfahren“ hinzuwirken und dieses zeitnah zu organisieren. Die Aufbewahrungsfristen „für rechnungsbegründende Unterlagen“ seien zu kurz. Die Vergütungspauschalen habe das BMG nicht plausibel kalkuliert. Zudem habe der Bund die Länder finanziell weitgehend von ihren Pflichten beim Infektionsschutz entlastet.
„Zu meldende Daten, Meldewege und Meldefristen sollte das BMG bundeseinheitlich nach festgelegten Kriterien bestimmen“, fordert der BRH. Die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen müsse verlängert werden, um Hinweisen auf Betrug weiterhin nachgehen zu können. Entscheidungen über die Höhe der Pauschalen sollten „kritisch aufgearbeitet“ werden. Auch sollte der Bund die Länder künftig nicht von ihrer Finanzierungsverantwortung entbinden, schreibt die Behörde. (sev)
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