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Experten für Liberalisierung von Abtreibung und Eizellspende

15.04.2024 2 Min. Lesedauer

Der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase bis zur zwölften Woche soll in Deutschland generell straffrei werden: So lautet die Empfehlung einer vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzten Expertenkommission, die heute ihren über 600-seitigen Abschlussbericht präsentierte. Paragraf 218a im Strafgesetzbuch sei nicht haltbar, sagte die Strafrechtlerin Liane Wörner von der Universität Konstanz. Die Kommission empfiehlt im gleichen Zug auch eine Liberalisierung im Bereich der Fortpflanzungsmedizin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sprachen sich für eine gründliche gesellschaftliche Debatte zu den Themen aus.

Laut Paragraf 218 ist eine Abtreibung derzeit grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Auflagen straffrei, etwa wenn der Abbruch bis zur zwölften Woche nach einer Pflichtberatung erfolgt. Da der Eingriff weiter rechtswidrig ist, dürfen die Krankenkassen die Kosten dafür in der Regel nicht übernehmen.

Lauterbach beklagte Versorgungslücken für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigten. „Die Verfügbarkeit ist nicht in dem Rahmen gegeben.“ Hier werde sein Ministerium reagieren. Sollte die Abtreibung legalisiert werden, würden die Kassen wahrscheinlich die Kosten übernehmen. Diese Frage stehe jedoch momentan nicht im Vordergrund, betonte Lauterbach. Gleichzeitig warnte er vor einer Polarisierung der Diskussion. Ähnlich äußerte sich Buschmann. „Was wir nicht gebrauchen können, sind Debatten, die die Gesellschaft in Flammen setzen können.“ Das Thema brauche eine gründliche Diskussion und sollte nicht unter Zeitdruck geführt werden, sagte auch Regierungssprecherin Christiane Hoffmann.

Die Medizinethikerin Claudia Wiesemann von der Uni Göttingen wies darauf hin, dass Deutschland neben Luxemburg das einzige Land in der EU sei, das die Eizellspende verbiete. Die „Begründung des Verbots ist heute nicht mehr haltbar“, erläuterte sie und zeigte sich optimistisch, dass eine „neue, zeitgemäße Gesetzgebung“ in dieser Legislaturperiode gelingen könne. Auch bei der altruistischen Leihmutterschaft wäre eine Legalisierung unter engen Voraussetzungen laut Vorstellung der Kommission möglich. Eine ökonomische Ausbeutung müsse aber ausgeschlossen werden, betonte die Juristin Friederike Wapler von der Universität Mainz. (at)