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Koalitionsverhandlungen: Änderung bei Klinikfinanzierung in Sicht

26.03.2025 3:00 Min. Lesedauer

Bei der Finanzierung der Klinikreform zeichnet sich eine grundlegende Änderung ab. Die angehende Koalition aus Union und SPD will die Kosten für den Transformationsfonds neu verteilen, wie aus dem G+G vorliegenden Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Pflege und Gesundheit hervorgeht. Damit würden die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr wie geplant für die Finanzierung des Fonds herangezogen. Stattdessen soll der bislang für sie vorgesehene Anteil aus dem neuen Sondervermögen für Infrastruktur fließen. Der AOK-Bundesverband begrüßte den Schritt. Die 16 Arbeitsgruppen aus Fachpolitikern hatten am Montag ihre Vorschläge für den Koalitionsvertrag abgeliefert. Am Freitag starten die Schlussverhandlungen der Parteispitzen.

Bislang war vorgesehen, dass die gesetzlichen Krankenkassen zwischen 2026 und 2035 zum Umbau der Kliniklandschaft insgesamt 25 Milliarden Euro beisteuern. Die gleiche Summe soll von den Ländern kommen. Der AOK-Bundesverband hat mehrfach gefordert, dass die Kosten für die Reform Bund und Länder tragen.

Zudem will die künftige schwarz-rote Koalition dem Ergebnispapier zufolge die finanziell angeschlagenen Kassen bei den Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger voll entlasten. „Bereits im Jahr 2025 werden die entsprechenden Beträge zur Verfügung gestellt“, heißt es dort. Die Kassen beziffern den Fehlbetrag für die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehern auf rund neun Milliarden Euro. Des weiteren soll der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen in Zukunft an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen angepasst werden.

Entlastungen plant Schwarz-Rot auch für die soziale Pflegeversicherung (SPV). Hier sollen die geleisteten Ausgaben in der Corona-Pandemie vom Bund zurückerstattet und versicherungsfremde Leistungen wie Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Ausbildungsumlage übernommen werden. Zur langfristigen Stabilisierung soll eine Bund-Länder-Expertengruppe noch in diesem Jahr eine „Strukturreform“ vorbereiten. Die künftigen Koalitionäre haben sich in der Arbeitsgruppe auch auf eine bessere Koordination der Versorgung verständigt. Dazu soll ein verbindliches Primärarztsystem eingeführt werden. Erneut angepackt werden sollen die Notfallreform und das Pflegekompetenzgesetz.

„Die Punkte, auf die sich die gesundheits- und pflegepolitischen Fachpolitiker geeinigt haben, sind in großen Teilen zu begrüßen. Wir haben immer wieder gefordert, dass der Bund seine Finanzverantwortung wieder stärker wahrnimmt“, sagte die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. „Dass jetzt die Bürgergeld-Pauschalen für die GKV endlich angehoben und der sozialen Pflegeversicherung kurzfristig die Corona-Kosten zurückgezahlt werden sollen, sind aus unserer Sicht sehr positive Zeichen“, kommentierte sie weiter. Als „nötige ordnungspolitische Korrektur“ begrüßte sie auch die geplante Neuzuordnung der Kosten für den Krankenhaus-Transformationsfonds.

Hingegen beurteilte Reimann es als „schwierig“, dass „die Arbeitsgruppe auf der Ausgabenseite keinerlei Fantasie und Ehrgeiz zur Ausgabenbegrenzung entwickelt“ habe. So bleibe der Arzneimittelbereich komplett von Einsparungen ausgenommen. „Wir haben als AOK-Gemeinschaft immer wieder dafür geworben, die Entwicklung der Ausgaben an die Einnahmeentwicklung anzupassen.“ Bei den Schlussverhandlungen müsse die Schlagseite ausgeglichen werden. (at/rbr)

Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, ordnet die Arbeitsgruppen-Ergebnisse im Rahmen der schwarz-roten Koalitionsverhandlungen ein.
26.03.2025AOK-Bundesverband3 Min

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