Versorgung bei Brustkrebs und Herzinfarkt oft nicht optimal
Bei der Versorgung von Brustkrebs und Herzinfarkt besteht in Deutschland weiterhin Verbesserungsbedarf. Laut dem heute veröffentlichten Krankenhaus-Report 2024 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) wurden 2022 knapp 13 Prozent aller Brustkrebs-Patientinnen in nicht optimal geeigneten Kliniken behandelt. Ähnliche Probleme konstatiert das Institut für die Versorgung bei Herzinfarkt. Angesichts der Qualitätsdefizite warnte die Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, die Klinikreform dürfe nicht zu einer „teuren leeren Hülle ohne positive Effekte“ werden.
Patientinnen und Patienten seien „tagtäglich mit Qualitätsdefiziten in der Krankenhausversorgung“ konfrontiert, erklärte der Leiter der Qualitäts- und Versorgungsforschung im WIdO, Christian Günster. Zwar würden in vielen Kliniken Patientinnen und Patienten hervorragend behandelt, doch „daneben leisten wir uns in Deutschland aber auch Behandlungen in Kliniken, die für den Behandlungsanlass nur wenig Erfahrung haben oder denen die notwendigen Geräte fehlen“. Im Jahr 2022 habe es in Deutschland rund 71.000 Brustkrebs-Operationen gegeben. Mehr als 9.000 Frauen seien dabei in Kliniken behandelt worden, die dafür nicht zertifiziert und somit nicht optimal geeignet gewesen seien, so Günster. Bei der Behandlung der rund 191.000 akuten Fälle von Herzinfarkt im Jahr 2022 sei jeder 22. Patient in einer ungeeigneten Klinik versorgt worden.
AOK-Vorständin Reimann betonte, der Krankenhaus-Report 2024 zeige erneut den Handlungsbedarf auf. Zwar herrsche Einigkeit, dass eine Krankenhausreform nötig sei. Doch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf drohe „eine Entkopplung der Strukturreform von der Finanzierungsreform“. „Das Geld für die Kliniken fließt sofort, aber die Verbesserung der Behandlungsqualität wird auf die lange Bank geschoben“, monierte Reimann. Vorgaben, welche Klinik in Zukunft welche Leistungen erbringen dürften, würden „auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben“. Als weitere Kritikpunkte nannte Reimann die geplante Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung und die Lastenverteilung bei der Finanzierung der Reform. Es sei ein „Unding“, dass der Umbau der Krankenhauslandschaft im Wesentlichen von den gesetzlich Versicherten gestemmt werden solle, ohne die Einbeziehung des Bundes oder der Privatversicherten. (at)
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