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Klinikreform und Herzgesetz: Gegenwind im Bundesrat

10.10.2024 3 Min. Lesedauer

Die Ampel stößt mit ihren diversen Gesundheitsgesetzen weiter auf Gegenwind. Nach der Deutschen Krankenhausgesellschaft appellierte auch der Landkreistag an die Länder, die geplante Klinikreform vorerst im Bundesrat zu stoppen. Zugleich erwägt die Unionsfraktion rechtliche Schritte. Sie sieht parlamentarische Spielregeln verletzt. Für wachsende Kritik aus den Ländern sorgt auch das „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG). Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats bezweifelt, dass das GHG die Zahl der Herz-Kreislauf-Kranken wirksam senkt. Es sei „widersprüchlich“, die Prävention dieser Erkrankungen stärken zu wollen und zugleich Präventionsangebote abzubauen, moniert der Ausschuss in einer Stellungnahme für die Bundesratssitzung am 18. Oktober.

Der Landkreistag forderte die Länder auf, bei der Krankenhausreform „unbedingt weiter hart“ zu verhandeln und das Gesetz im Bundesrat abzulehnen, falls der Bund keine Zugeständnisse mache. Die bisherigen Finanzzusagen reichten nicht aus, um die Steigerungen bei den Personalkosten seit 2022 auszugleichen, kritisierte Präsident Achim Brötel. Der Virchowbund der niedergelassenen Ärzte nannte die Klinikreform „vermurkst“. Ihm stößt auf, dass die Regierungskoalition mehr kleine Krankenhäuser für die ambulante Versorgung öffnen will. Damit steuere Deutschland „mit Vollgas“ in die „Wartelistenmedizin“, meinte der Vorsitzende Dirk Heinrich.

Die Unionsfraktion kritisierte das Vorgehen der Ampelparteien. Diese hätten diese Woche 50 Änderungsanträge zum „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ beschlossen, das der Bundestag bereits in einer Woche verabschieden soll, monierte ihr gesundheitspolitischer Sprecher Tino Sorge (CDU). Damit bleibe kaum Prüfzeit. „Wenn die Koalition so weitermacht und den Erfolg dieser wichtigen Reform gefährdet, werden wir auch juristische Instrumente prüfen müssen“, sagte Sorge der „Ärzte-Zeitung“.

Für Stirnrunzeln bei den Ländern sorgt auch das Herz-Gesetz. Das gilt besonders für die Finanzierung. Das GHG sieht vor, die Verordnung von Statinen und Massenscreenings auszuweiten und dafür bei den Präventionskursen der Kassen zu kürzen. Damit gefährde das GHG sein Ziel, dass mehr Menschen Prävention nutzen, weil es die Angebote abbaue, so der Gesundheitsausschuss des Bundesrats. Die Krankenkassen befürchten als Folge einen Kahlschlag. Das GHG gefährde „rund 110.000 zertifizierte Kursangebote zur Bewegungsförderung, Ernährungsberatung, Stressbewältigung oder Suchtprävention“, warnte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, jüngst. (cm)

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