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Klinikreform: Bund und Länder sehen sich zum Erfolg verdammt

18.04.2024 2 Min. Lesedauer

Bund und Länder halten trotz unterschiedlicher Auffassungen an der geplanten Krankenhausreform fest. „Wir sind zum Erfolg verdammt“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach dem Treffen auf Ministerebene gestern Abend in Berlin. „Wir wollen, dass dieses Gesetz zum Gelingen kommt“, betonte auch Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). Dazu müsse der Bund jedoch „eine größere Beweglichkeit“ zeigen. Die Sprecherin der Länder forderte erneut eine Auswirkungsanalyse und mehr regionale Planungsfreiheit. Die Länder wollen bis zum 30. April eine gemeinsame Position zum Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorlegen. Der Gesetzentwurf soll dann am 8. Mai vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Eine erste Lesung im Bundestag ist noch vor der Sommerpause vorgesehen.

Bei den Forderungen der Länder nach mehr Bürokratieabbau und einer noch stärkeren Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen sei er beweglich, unterstrich Lauterbach. In der Frage der Qualitätsvorgaben für Krankenhäuser bleibe der Bund dagegen „bei seiner strengen Linie“. Ausnahmen könne es nur für „Sicherstellungshäuser“ geben, die für die Versorgung unbedingt nötig seien. „Da werden die strengen Qualitätskriterien des Bundes dauerhaft nicht angewendet“, so der SPD-Politiker. Eine frühere Anhebung des Landesbasisfallwertes lehnte er erneut ab.

Die Länder ärgern sich, dass Lauterbach seinen Gesetzentwurf entgegen früherer Absprachen zustimmungsfrei formuliert hat. Um ohne das Ja der Länder durch den Bundesrat zu kommen, will er unter anderem die künftige Definition von Qualitätskriterien und Leistungsgruppen in eine Rechtsverordnung auslagern. Nach einem von Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen (NRW) und Schleswig-Holstein in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verletzt auch dies die Planungshoheit der Bundesländer „in erheblichem Umfang“. Wenn Lauterbach sein Vorhaben nicht korrigiere, werde ihr Land vor dem Bundesverfassungsgericht klagen“, kündigte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) an.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte die „konsequente Positionierung der Länder gegen die Geisterfahrt des Bundesgesundheitsministers“. Dieser habe bis heute „kein taugliches Konzept für eine Finanzierungsreform vorgelegt, die die strukturellen Ziele der Reform nach mehr Ambulantisierung und Spezialisierung bei gleichzeitiger Sicherung der Basisversorgung in der Fläche unterstützt“, sagte DKG-Chef Gerald Gaß. Um die Reform wieder „auf die ursprünglich vereinbarte Spur zu bringen“, müsse die NRW-Krankenhausplanung „wie klar verabredet, eins zu eins übernommen werden“. Dort sind in dieser Woche die Regionalkonferenzen zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung auf der Basis von Leistungsgruppen angelaufen. (toro)