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Kassen fordern Nachbesserungen am KHAG

09.09.2025 3 Min. Lesedauer

Die Krankenkassen sehen das geplante Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) weiter kritisch. Es soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Die Verbände befürchten durch die Ausnahmeregelungen, die die Novellierung ermöglicht, Nachteile für die Patientensicherheit. „Das KHAG nimmt viele sinnvolle Qualitätsvorgaben für die Kliniken wieder zurück, die mit der Krankenhausreform kommen sollten“, moniert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. „Anstatt die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten in den Vordergrund zu stellen, werden die politischen Länderinteressen bedient“, konstatiert Ulrike Elsner, Vorstandschefin des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek).

Die Streichung von Qualitätskriterien zu Lasten von Patienten sei „nicht akzeptabel“, kritisiert Reimann. Das gelte vor allem für die verbindliche Vorgabe der Anzahl von Fachärztinnen und Fachärzten, die bei bestimmten Operationen und Behandlungen vorgehalten werden müssen. Auch die Rücknahme der bundesweit verbindlichen Erreichbarkeitsvorgaben sei problematisch. Nach den neuen Regeln könnten die Länder mit Verweis auf die Gefährdung der flächendeckenden Versorgung praktisch jede Klinik weiter operieren lassen, „auch, wenn sie die Qualitätsvorgaben für das nötige Personal und die adäquate technische Ausstattung zur Behandlung nicht erfüllt“, bemängelt die AOK-Vorständin.

Durch die Zugeständnisse an die Bundesländer für einen Übergangszeitraum brauche es mehr Verbindlichkeit beim mittelfristigen Umbau der Krankenhauslandschaft. Reimann fordert deshalb: „Um das zentrale Reformziel nicht aus den Augen zu verlieren, muss die Einführung einer bedarfsorientierten Krankenhausplanung gesetzlich klarer terminiert werden.“

Foto: Mehrere Ärzte und Pflegekräfte sind in OP-Kleidung im OP bei einer Operation zu sehen.
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Vdek-Chefin Elsner pocht darauf, „die Krankenkassen von Beginn an in den Planungsprozess einzubeziehen, um den Patientenfokus nicht aus dem Blick zu verlieren“. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, versprach heute im Deutschlandfunk (DLF), man werde im parlamentarischen Ablauf insbesondere als Koalitionspartner darauf achten, „dass Qualität uns leitet und nicht unbedingt das Petitum der Länder.“ Die Innungskrankenkassen (IKK) fordern, „eine bedarfsorientierte Krankenhausplanung, die sich an Versorgungsqualität und nachprüfbaren Ergebnissen ausrichtet“.

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi schaut sorgenvoll auf das KHAG und den Wegfall der Pflege-Personaluntergrenzen als Qualitätskriterium. „Wer sogar diese Untergrenzen reißt, kann keine Qualität liefern“, so Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Ebenso wie die Kassen kritisiert Verdi die Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung. Eine bloße Fristverschiebung helfe nicht. „Eine Vorhaltefinanzierung, die dem Namen gerecht wird, darf nicht von einer Fallzahl abhängig sein.“ (imo)

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