KHAG-Regierungsentwurf lässt Ländern Hintertürchen
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bleibt nach dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts weiter umstritten. Die Verbände stoßen sich an den neuen Ausnahmeregelungen. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) forderte von der Politik, zum „ursprünglichen Ziel der Reform zurückzukehren“. Der AOK-Bundesverband (AOK-BV) begrüßte zwar ein Ende der „Hängepartie um die Finanzierung der Transformationskosten für die Modernisierung der Krankenhäuser“. Vorständin Carola Reimann kritisierte aber, dass die „Aufweichung wichtiger Qualitätsvorgaben“ bestehen bleibe. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bemängelte das KHAG als verpasste Chance. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigte ihre Reformschritte.
Die bisherige Krankenhausreform hat laut der CDU-Politikerin den „Praxischeck“ nicht bestanden. Warken betonte, das Ziel der Krankenhausreform bleibe unangetastet. „Wir wollen eine bessere Bündelung von Leistungen und mehr Qualität in der Versorgung. Komplexe Eingriffe sollen in dafür spezialisierten Kliniken vorgenommen werden.“ Anpassungen und erweiterte Ausnahmen seien nötig, um die Versorgung auf dem Land aufrechtzuerhalten.
Das Festhalten an Aufweichungen stößt bei den Kassenverbänden auf Unverständnis. Den Ländern würden „zahlreiche Hintertüren“ geöffnet, konstatierte AOK-BV-Vorständin Reimann. „Die Qualität der Versorgung sollte nicht davon abhängen, in welchem Bundesland ein Versicherter behandelt wird." Als kleinen Lichtblick begrüßten die Kassen, dass solche Ausnahmen bei Qualitätskriterien im Einvernehmen mit ihnen getroffen werden müssen und auf maximal drei Jahre begrenzt sind.
„Bauchschmerzen“ bereiteten hingegen die Sonderregelungen für Kliniken in Nordrhein-Westfalen, besonders bei der Vorhaltefinanzierung. Die AOK-BV-Vorständin verwies darauf, dass diese zu unnötiger zusätzlicher Bürokratie für alle Beteiligten führten.
Mit Blick auf den „Geldsegen“ von zusätzlichen vier Milliarden Euro für die Kliniken forderte Reimann die schwarz-rote Koalition auf, die klammen Kassen durch eine sofortige Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel in der Krankenhausvergütung zu unterstützen. Das könnte die Ausgaben 2026 um 1,7 Milliarden mindern.
Die Krankenhäuser zeigten sich enttäuscht. Die Regierung versäume es, „die in zentralen Bereichen untaugliche Krankenhausreform des vorherigen Gesundheitsministers so anzupassen, dass sie die stationäre Versorgung für die nächsten Jahrzehnte verlässlich für alle gesichert hätte“, monierte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) . Die Bundesärztekammer (Bäk) forderte auf, „das parlamentarische Verfahren für relevante Verbesserungen zu nutzen“. Warken verwies heute darauf, dass im parlamentarischen Prozess noch weitere Anpassungen möglich seien. „Wer weiß, was sich da noch ändert. Ich kann es nicht vorhersehen."
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) wertete den Beschluss als guten Tag für die Krankenhäuser. Sie bedauerte aber, „dass die Bundes-SPD sich nicht zu längeren Ausnahmemöglichkeiten bei der Zuweisung der Leistungsgruppen“ durchringen konnte. Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sagte, was als „Anpassung“ verkauft werde, sei in Wahrheit die Rückabwicklung der Krankenhausreform. (imo)
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