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Kassen warnen vor Verwässerung der Klinikreform

21.08.2025 2:30 Min. Lesedauer

Anlässlich der heutigen Anhörung über den Referentenentwurf zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) kritisieren Kassenverbände weitreichende Ausnahmen und zu viele Spielräume für die Länder. Der Verband der Ersatzkassen (Vdek) warnte wie der AOK-Bundesverband vor einer Verwässerung der Krankenhausreform. Zentrale Eckpunkte dürften nicht aufgeweicht werden. Vorbehalte äußerte auch der GKV-Spitzenverband.

Vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner kritisierte, zusätzliche Ausnahmen und Kooperationsmodelle könnten dazu führen, dass sich an den bisherigen Strukturen kaum etwas ändere. „Es ist zu befürchten, dass sich im Ergebnis an den bestehenden Krankenhausstrukturen wenig ändert“, sagte Elsner. Notwendig seien bundeseinheitliche Vorgaben für Leistungsgruppen und eine klare Definition von Fachkrankenhäusern. Andernfalls drohe, dass ein Großteil der Standorte künftig über Sonderregelungen im System bleibe.

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, warnte, mit den geplanten Abweichungsmöglichkeiten entstehe ein Flickenteppich bei der Versorgungsqualität. „Die Qualität einer Behandlung darf nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand ins Krankenhaus kommt, doch genau das droht nun“, sagte sie.

Kritik kam auch vom Katholischen Krankenhausverband. Dieser fordert eine grundlegende Überarbeitung des Konzepts und warnt vor Gefahren für kleinere Standorte. Verbesserungsbedarf sieht auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund. In einer Stellungnahme heißt es: „Eine praxistaugliche Nachbesserung muss die notwendige Spezialisierung und Schwerpunktbildung mit dem Ziel einer wohnortnahen Grundversorgung in Einklang bringen. Das wird mit den beabsichtigten Anpassungen leider nur ansatzweise erreicht“. Die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann kritisierte, dass Ausnahmeregelungen und der Wegfall von Erreichbarkeitsvorgaben die Reformziele unterliefen.

Im Zentrum der KHAG-Anhörung der Fachverbände steht die Frage, wie verbindlich die mit der Reform 2024 beschlossenen Qualitätsvorgaben künftig umgesetzt werden. Die Länder sollen nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. (fb)

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