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SPD hat bei Klinikreform-Änderungen noch Redebedarf

10.09.2025 2:30 Min. Lesedauer

Wider Erwarten hat das Bundeskabinett den Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) heute nicht auf den Weg gebracht. Vize-Regierungssprecher Sebastian Hille erläuterte, es gebe noch „kleineren Beratungsbedarf“. Nach Informationen von G+G blockiert die SPD-Fraktion die Vorlage von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Die SPD-Gesundheitspolitiker stoßen sich vor allem an geplanten Abstrichen bei den vorgesehenen bundesweit einheitlichen Qualitätsvorgaben.

Er sei sehr optimistisch, dass das Thema zeitnah im Kabinett beschlossen werde, sagte Hille in Berlin. Zu den Gründen für die Absetzung des Themas und die Details der Beratungen äußere sich die Regierung nicht. Es gehe aber um „nichts Gravierendes“. Warken war noch am Montag von einem erfolgreichem Abschluss der Ressortabstimmung und einer Kabinettsentscheidung an diesem Mittwoch ausgegangen. 


Der AOK-Bundesverband begrüßte die Vertagung. „Lieber ein geeinter Gesetzentwurf als Streit zwischen den Regierungsfraktionen bei einem so zentralen Thema der Gesundheitsversorgung“, sagte ein Sprecher G+G. Bei den Krankenkassen stößt ebenfalls auf Kritik, dass Warken den Bundesländern mehr Öffnungsklauseln bei Qualitätsvorgaben zugestehen will. „Das würde ein zentrales Ziel der Reform untergraben“, so der Verbandssprecher. „Qualität ist nicht verhandelbar.“

Unterdessen forderte der Städte- und Gemeindebund mehr Geld für die Krankenhäuser. Die anstehende Reform werde die „chronische Unterfinanzierung nicht beseitigen“, sagte Präsident Burkhard Jung dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Kreise und Kommunen müssten „jährlich über vier Milliarden Euro zur Stützung kommunaler Krankenhäuser bereitstellen“. Jung forderte die Bundesländer auf, ihrer Verantwortung zur vollständigen Deckung der Investitionskosten gerecht zu werden.

Aus Sicht des Bundesrechnungshofes steht die geplante Vier-Milliarden-Spritze für die Kliniken aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verfassungsrechtlich auf wackligen Füßen. Im Bericht zum Etat des Bundesgesundheitsministeriums für 2025 empfiehlt der Rechnungshof dem Haushaltsausschuss des Bundestages eine entsprechende Prüfung. Der Bund sei „grundsätzlich nicht für die Krankenhausfinanzierung zuständig“. Die Rechnungsprüfer stellen auch die Wirtschaftlichkeit einer pauschalen und flächendeckenden Auszahlung in Frage. Durch das „Gießkannenprinzip“ würden auch Kliniken begünstigt, „die nach den Vorgaben der Krankenhausreform nicht dauerhaft erhalten bleiben sollen oder keine Investitionen in der entsprechenden Höhe planen“, heißt es im Bericht. (toro)

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