Kassen warnen: Implantateregister wird zum zahnlosen Tiger
Die geplanten Änderungen beim Implantateregister stoßen bei den Kassen auf scharfe Ablehnung. Die Regierung mache aus dem Register „ohne Not einen zahnlosen Tiger", kritisierte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) heute. Der Patientensicherheit werde so „ein Bärendienst“ erwiesen. Der AOK-Bundesverband nannte die Änderungen „kontraproduktiv“. Ursprünglich war vorgesehen, Einrichtungen, die eine Implantation nicht oder nur unvollständig melden, die Vergütung dafür zu streichen. Nun sollen die Sanktionen für die Kliniken deutlich milder ausfallen.
Die geplante Änderung des Implantateregistergesetzes ist Teil des Medizinforschungsgesetzes (MFG), das heute Nachmittag abschließend vom Bundestag beraten und verabschiedet werden soll. Statt einer Streichung der Vergütung bei Nichtmeldung ist nun vorgesehen, für eine nicht an das Register gemeldete Implantation die Vergütung um 100 Euro reduzieren. In den ersten sechs Monaten des Registervollbetriebs drohen zudem keine Sanktionen. Diese seien „zuletzt im Lichte der vielfältigen Anforderungen, die im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens an die Gesundheitseinrichtungen gestellt werden, als zu weitreichend angesehen“ worden, heißt es im Gesetzentwurf zur Begründung.
„Mit dieser Änderung der Spielregeln werden die implantierenden Einrichtungen geradezu ermuntert, ihre Implantationen, beispielsweise wenn sie schief gegangen sind, nicht an das Implantateregister zu melden“, erklärte GKV-SV-Vorständin Doris Pfeiffer. Einrichtungen müssten bei Nichtmeldung nur minimale Sanktionen befürchten. Bei Knie- und Hüftendoprothesen liege der Erlös der Krankenhäuser bei weit über 10.000 Euro, gab Pfeiffer zu bedenken. Eine Sanktion von 100 Euro liege „mutmaßlich unterhalb der Relevanzschwelle und kann deshalb keine Wirkung entfalten“. Mit den Änderungen würden Qualität und Nutzbarkeit des Registers weiter verschlechtert, monierte der AOK-Bundesverband auf X.
Das Implantateregister hatte erst vor vier Tagen seinen Betrieb aufgenommen. Seit dem 1. Juli müssen Vertragsärzte nun operative Eingriffe bei Brustimplantaten an das Register melden. Ab Januar 2025 soll die Pflichtmeldung von Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie Aortenklappen folgen. (at)
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