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Karlsruhe betont Mitverantwortung der Pharmaindustrie

17.07.2025 3 Min. Lesedauer

Lob und Kritik für Karlsruhe: Während die Pharmaverbände die Bestätigung von Herstellerrabatt und Preismoratorium durch das Bundesverfassungsgericht (BVG) bemängeln, kommt Zustimmung von der SPD-Bundestagsfraktion. Das BVG habe klargestellt, dass der Gesetzgeber die Verantwortung für die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) trage und „die Begrenzung der Arzneimittelausgaben ein überragendes Gemeinwohlziel darstellt“, sagte heute ihr gesundheitspolitischer Sprecher, Christos Pantazis. Wer vom solidarischen Gesundheitssystem profitiere, trage auch Verantwortung für dessen Stabilität. Auch die AOK begrüßte das Urteil.

Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern die Klagen von Pharmafirmen gegen die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von 2022 enthaltene vorübergehende Anhebung des Hersteller-Abschlags von sieben auf zwölf Prozent zurückgewiesen. Als rechtmäßig stufte der Erste Senat auch die Verlängerung des Preismoratoriums für verschreibungspflichtige Medikamente bis Ende 2026 ein. „Ein schutzwürdiges Vertrauen der pharmazeutischen Unternehmer in die Beständigkeit der Preisgestaltungsregelungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung besteht allenfalls in geringem Maße“, heißt es in der Urteilsbegründung. 

Insbesondere Pharmaunternehmen seien „Nutznießer“ des GKV-Sachleistungssystems, das ihnen „größere wirtschaftliche Sicherheit vermittelt als ein freies Konkurrenzsystem“. Kostendämpfung sei insbesondere gerechtfertigt, „wenn der Gesetzgeber diejenigen belastet, die aus seiner Sicht für die Kostensteigerungen besonders verantwortlich sind“. Die  Evaluation durch die Bundesregierung lässt aus Karlsruher Sicht keine Instabilität der Pharmaindustrie oder Gefahr für die Versorgung erkennen. Von strukturellem Rückzug aus Deutschland oder ernsthafter Existenzgefährdung könne keine Rede sein.

Aus Sicht des Verbandes Pharma Deutschland bestätigt das Urteil dagegen „einen gesetzgeberischen Kurs der Vergangenheit, der die Innovationskraft und Investitionsbereitschaft der pharmazeutischen Industrie in Deutschland massiv schwächt“. „Wenn jeglicher Eingriff in die Grundrechte der Leistungserbringer aus Gründen einer möglichst kostenminimalen Finanzierung des Gesundheitswesens gerechtfertigt sein soll, sind Innovationen und die Versorgungssicherheit langfristig in Gefahr“, kritisierte der Präsident des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), Han Steutel.

Dagegen erneuerte der AOK-Bundesverband heute seine Forderung nach Anhebung des Herstellerrabattes von derzeit sieben auf 16 Prozent. „Allein diese kurzfristig mögliche Maßnahme könnte die GKV um rund 1,8 Milliarden Euro entlasten“, sagte ein Sprecher G+G. Die Forderung ist Bestandteil des AOK-Sofortprogramms zur GKV-Stabilisierung. (toro)

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