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Neuer, schlanker Kliniktyp soll Kosten einsparen

22.09.2025 2:30 Min. Lesedauer

Einsparpotentiale von bis zu 18 Prozent bei den Krankenhauskosten sehen Krankenhausträger, Verbände und der AOK-Bundesverband (AOK-BV), wenn die Möglichkeiten der sektorenübergreifenden Versorgung besser genutzt würden. In einem gemeinsamen Impulspapier fordern die Asklepios Kliniken, die Sana Kliniken, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV), die Thüringen-Kliniken und der AOK-BV, einen ambulanten Kliniktyp „mit Übernachtungsmöglichkeiten“ einzuführen. Dazu müssten die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschriebenen „sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“ nach Paragraf 115g des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) weiterentwickelt werden.

Der Vorschlag sieht konkret vor, dass der neue, schlanke Kliniktyp „an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung“ schwerpunktmäßig ambulante, sektorenübergreifende Versorgung anbieten soll. Die Übernachtungsmöglichkeit soll ein Zusatz sein. Auch die Ermächtigung zu hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung gemäß Paragraf 116a SGB V müsse berücksichtigt werden, heißt es in dem gemeinsamen Impulspapier. Der genaue Leistungsumfang der Kliniken solle sich dabei ausdrücklich am jeweiligen „regionalen Bedarf“ ausrichten und von den „Planungsbehörden der Länder im Einvernehmen mit den Krankenhausträgern und den Landesverbänden der Krankenkassen festgelegt werden“. Die bundesgesetzliche Verpflichtung zur Erbringung akutstationärer Mindestanforderungen laut Paragraf 115g SGB V solle im Gegenzug entfallen.

Auf Stühlen vor einem Tresen sitzen drei Personen: Ein Mann, eine Frau und eine ältere Dame. Am Tresen steht ein älterer Herr und spricht mit der Sprechstundenhilfe hinter dem Tresen.
Mit den Hybrid-DRGs will der Gesetzgeber die Ambulantisierung von bisher stationär erbrachten Leistungen voranbringen. Auf einem Symposium in Hannover befassten sich Fachleute aus Wissenschaft, Politik und Praxis mit den Hemmnissen und Möglichkeiten der neuen Pauschalen.
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Die Initiatoren sehen im neuen Kliniktyp vor allem eine Chance für kleinere Häuser, denen möglicherweise eine Schließung droht. Der Umbau zur neuen, sektorenübergreifenden Einrichtung mit Übernachtungsmöglichkeit solle „vollständig aus dem Transformationsfonds bezahlt werden“, so der Vorschlag. Für medizinisch-pflegerische Leistungen, die den Kernbereich der Versorgungseinrichtungen bilden sollen, solle „ein Tagessatz verhandelt und zeitnah eine Kalkulation eingeführt werden“, heißt es weiter. Ärztliche Leistungen sollen nach dem Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) und stationäre Leistungen nach dem Fallpauschalen-System (DRG) vergütet werden.

Die „ambulant-stationäre Transformation“ könne dazu beitragen, die Bettenauslastung in den Regel-Kliniken zu verbessern „und von heute etwa 70 Prozent auf 80 bis 85 Prozent zu steigern“, so das Papier. Die Effizienzgewinne wiederum könnten zur Stabilisierung oder gar Senkung der Versichertenbeiträge genutzt werden. (sg)

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