Aktueller GKV-Katalog umfasst rund 17.700 neue Hilfsmittel
Von Inhalations- und Atemtherapiegeräte über Rollstühle und Prothesen bis zu Hilfsmitteln bei Diabetes und Pflege-Hilfsmitteln – insgesamt rund 44.000 Hilfsmittel stehen gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Das geht aus dem siebten Fortschreibungsbericht des Hilfsmittelverzeichnisses hervor, den der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) heute dem Bundesgesundheitsministerium übergeben hat.
Überarbeitet wurde der Zeitraum von März 2023 bis Februar 2024. Damit hat der GKV-SV die zweite Komplettrevision und Weiterentwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen. Demnach wurden in den vergangenen fünf Jahren 17.703 neue Produkte aufgenommen, 42 Produktgruppen fortgeschrieben und 9.170 Produkteinträge aktualisiert. „Die Hilfsmittelversorgung für gesetzlich Versicherte wird durch neue Produkte und moderne Fertigungstechniken fortwährend verbessert und weist einen hohen Praxisbezug auf“, erklärte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-SV. „Das Hilfsmittelverzeichnis schafft so Transparenz und sorgt bundesweit für eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Versorgung der GKV-Versicherten durch die Leistungserbringer.“ Zudem werde so dafür gesorgt, dass die Versicherten ihre medizinisch notwendigen Hilfsmittel auf der Höhe des medizintechnischen Fortschritts erhielten.
Der GKV-SV erstellt regelmäßig ein Hilfsmittel- und Pflege-Hilfsmittelverzeichnis. Die Hilfsmittel sind entsprechend ihrer Funktionen, Einsatzgebiete und Indikationen derzeit 42 Produktgruppen zugeordnet. Die Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses werden mindestens alle fünf Jahre, die des Pflegemittelheilverzeichnisses mindestens alle drei Jahre überprüft und aktualisiert. Neue Produkte können laut GKV-SV in einem beschleunigten Verfahren in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden. So wurden im Berichtszeitraum etwa Vorlesesysteme ins Verzeichnis aufgenommen, mit denen erblindete oder stark seheingeschränkte Menschen Informationen zu Grafiken abrufen können. Auch ein dreirädriger orthopädischer Roller oder funkbasierte und drahtlose Kommunikationsmittel, um eine Pflegekraft herbeizurufen, stehen nun im Verzeichnis.
Die Weiterentwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses gehe mit einer hohen sozialen Verantwortung einher und brauche vor allem auch die Perspektive der Industrie, der Leistungserbringer und der Patienten, betonte Vorstandsvize Kiefer. Dank des Informationsaustausches aller Beteiligten habe es einen hohen Praxisbezug. (bhu)
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