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Pflegeheimbewohner müssen immer mehr zahlen

22.07.2025 2 Min. Lesedauer

Die Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in Heimen ist nach einer aktuellen Analyse erneut gestiegen. Im ersten Aufenthaltsjahr betrage sie inzwischen 3.108 Euro im Monat und damit 8,3 Prozent mehr als vor einem Jahr, teilte der Verband der Ersatzkassen (Vdek) heute mit. Als Gründe dafür nannte er steigende Personal- und Lebenshaltungskosten. Um zu verhindern, dass die Pflege im Heim Betroffene in die Armut treibe, forderte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) eine „gerechte Finanzierung“.

„Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sind Belastungen in dieser Größenordnung nicht mehr zuzumuten“, sagte Vdek-Vorstandschefin Ulrike Elsner. „Um das schnell zu ändern, müssen die Länder ihre Verpflichtungen bei Investitionen und der Ausbildung des Personals erfüllen.“ Hier sei auch die unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gestartete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) gefragt.

Die Expertenrunde müsse unter anderem Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung finden, so Elsner. Dazu gehöre, dass die Länder die Kosten für Bau, Instandhaltung sowie Ausbildung übernähmen, „statt diese den Pflegebedürftigen aufzubürden“. Der Verbandschefin zufolge könnten Pflegeheimbewohner allein durch die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder im Bundesschnitt um 507 Euro im Monat entlastet werden. Eine weitere Entlastung um monatlich bis zu 114 Euro im ersten Aufenthaltsjahrum brächte eine Übernahme der Ausbildungskosten. „Die Länder entziehen sich hier seit Jahren der finanziellen Verantwortung“, monierte Elsner. 

Ähnlich argumentieren die Verbraucherschützer. Auch der VZBV verlangt eine Übernahme der Kosten für Investitionen und Ausbildung durch die Länder. Zu den Forderungen zählen ferner, die SPV von versicherungsfremden Leistungen wie Rentenversicherung für pflegende Angehörige zu befreien, eine gesetzlich ausgestaltete Deckelung der Eigenanteile für Pflegebedürftige in der stationären wie ambulanten Pflege sowie das Berücksichtigen aller Einkommensarten für die Beiträge zur SPV. (ter)

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