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Gutachten zeigen neue Wege für Finanzausgleich auf

13.05.2024 2 Min. Lesedauer

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zeigt in mehreren Gutachten Wege zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen auf. Die 2021 eingeführte Regionalkomponente sei „prinzipiell geeignet“, regionale Wettbewerbsbedingungen wie Sozial-, Markt- und Wirtschaftsstruktur für die Kassen weiter anzugleichen, schreibt der zuständige Fachbeirat. Das Gremium bringt zugleich die Aufnahme weiterer versichertenbezogener Merkmale im RSA ins Spiel, mit denen sich regionale Ausgabenunterschiede möglicherweise ausgleichen ließen.

So könnten nach Ansicht der Experten versichertenbezogene Informationen zu Arbeitslosigkeit, Altersarmut, Versichertenstatus, Zuzahlungsbefreiung sowie zum höchsten Bildungsabschluss geeignet sein, „die Zuweisungsgenauigkeit auf regionaler Ebene weiter zu steigern“.

Auch die AOK hat sich mehrfach für die Weiterentwicklung des RSA auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse stark gemacht. Ein vom AOK-Bundesverband 2022 in Auftrag gegebenes Gutachten der Universität Duisburg-Essen unter Leitung des Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem hatte gezeigt, dass die Krankenkassen für die Versorgung von Pflegebedürftigen, Härtefällen, Langzeitarbeitslosen und Erwerbsminderungsrentnern deutlich weniger Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten als sie tatsächlich ausgeben. Weder die 2021 eingeführte Berücksichtigung aller Krankheiten im morbiditätsorientierten RSA noch die neue Regionalkomponente oder der reaktivierte Risikopool hätten bestehende Unterdeckungen kompensieren können.

In den Gutachten geht das BSA-Fachgremium auch auf den Ausschluss von Risikogruppen im Jahresausgleich ein (HMG-Ausschluss). Dabei werden die Zuschläge für Morbiditätsgruppen, die eine überdurchschnittliche Steigerung der Fallzahlen aufweisen, für alle Kassen gestrichen. Dadurch erhalten sie für diese Gruppen keine Zuweisungen im Jahresausgleich. Das falsche oder zusätzliche Kodieren von Krankheiten soll so unattraktiver werden. Laut den Experten hat eine Analyse von GKV-Daten in der Zeit vor Einführung des Ausschlusses „keine belastbaren Hinweise auf eine systematische Manipulation durch die Krankenkassen“ ergeben. Vielmehr habe sich eine „im Zeitverlauf schwächer werdende Zunahme der kodierten Diagnosen“ gezeigt.

Kritisch führen die Wissenschaftler weiter an, dass diese sogenannte „Manipulationsbremse“ die Finanzplanung der Krankenkassen erschwere. Es bestehe gar die Gefahr, dass das Ausschlussverfahren Risikoselektionsanreize gegen bestimmte Versichertengruppen erhöhen könne. Der Beirats-Vorsitzende Volker Ulrich empfahl der Politik, „das Verfahren zum HMG-Ausschluss in Zukunft erneut kritisch zu untersuchen“. (sev)