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Länder fordern Nachbesserungen beim E-Rezept

30.01.2024 2 Min. Lesedauer

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Bundesländer begrüßt die flächendeckende Einführung des E-Rezepts. Allerdings gehen der GMK einzelne Regelungen des Bundesgesundheitsministeriums nicht weit genug.

Für Praxen, Apotheken und Versicherte ergäben sich viele Vorteile bei Verschreibung, Einlösung und Abrechnung von Rezepten, heißt es in einer heute veröffentlichten Stellungnahme nach einer Videokonferenz gestern Abend. Dennoch gebe es Verbesserungspotenzial. Aus Sicht der Länder-Ressortchefs genügt es nicht, dass die Lauterbach-Behörde bei Funktionsproblemen der Praxissoftware „auf die vertraglichen Beziehungen der Ärztinnen und Ärzte mit den Softwareherstellern verweist.“ Vielmehr sollten Hersteller von Praxisverwaltungssystemen verpflichtet werden, geeignete Produkte zur Verfügung zu stellen und deren durchgehende Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

Die GMK bittet das Bundesgesundheitsministerium, entsprechende Regelungen zu prüfen. Zusätzlich beauftragt die GMK die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Digitalisierung im Gesundheitswesen, über praktikable Praxisverwaltungssysteme zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu beraten. Hintergrund der Forderung sind Berichte über Startschwierigkeiten bei der Etablierung des E-Rezepts.

Eine weitere Hürde sind laut GMK Ängste von Bürgern vor der elektronischen Übermittlung ihrer medizinischen Daten. Um Bedenken abzubauen, fordern die Länderminister vom Bund eine Informationsstrategie, die sich auf Vorteile einer Digitalisierung im Gesundheitswesen fokussiert. Nachholbedarf gebe es zudem bei der Versorgung von Heimbewohnern. Ohne standardisierte Übermittlungswege von E-Rezepten drohe Zeitverzug und unnötiger Aufwand für Apotheken.

Darüber hinaus forderte die GMK die Bundesregierung auf, „unverzüglich einen Entwurf für ein MVZ-Regulierungsgesetz vorzulegen“. Ferner baten die Landesminister den Bund, Ärzten im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst „unter bestimmten Rahmenbedingungen“ eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht zu ermöglichen. Aus Anlass des Sondergutachtens des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) „Umwelt und Gesundheit konsequent zusammendenken“ sprach sich die GMK außerdem dafür aus, die Gesundheitsdimension des Umweltschutzes sowie die soziale Dimension von Umweltbelastungen stärker als bisher in relevante Politikfelder zu integrieren. (fb)

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