Gesundheitskioske sind offenbar noch nicht vom Tisch
Die aus dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) gestrichenen Gesundheitskioske könnten wieder auf die parlamentarische Tagesordnung kommen. Darauf deutet die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates hin, die G+G vorliegt. Darin stoßen die Länder mit ihren Änderungsvorschlägen zwar auf wenig Gegenliebe bei der Ampel-Koalition. Ausgewählte Aspekte will die Bundesregierung jedoch prüfen. Zu diesen elf Vorschlägen gehören insbesondere Wunschprojekte von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren.
In ihrer Stellungnahme vom 5. Juli beziehen sich die Länder in weiten Teilen auf Inhalte aus mehreren Entwürfen aus Lauterbachs Ministerium, die der in den Bundestag eingebrachte Kabinettsentwurf vom 22. Mai bereits nicht mehr enthält. Der SPD-Politiker hatte nach viel Kritik etwa seine Pläne zur Einrichtung von Gesundheitskiosken und zur Bildung von Gesundheitsregionen zurückgenommen. Über Bande mit einigen Ländern könnte Lauterbach seine Pläne jetzt doch noch in die Parlamentsberatungen einspeisen wollen. Auch die Vorstellungen des Bundesrates zum Mitberatungsrecht der Länder in Ausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen oder zur Regulierung der von Investoren betriebenen Medizinischen Versorgungszentren will der Bund prüfen.
Ursprünglich zielte das GVSG vor allem auf die Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in der Fläche und auf eine bessere medizinische Versorgung chronisch kranker Menschen ab. Dem soll auch die geplante Entbudgetierung der Hausärzte dienen. Als „Omnibusgesetz“ umfasst das GVSG trotz vieler Streichungen immer noch eine Fülle von Detailregeln für das Gesundheitswesen. Dazu zählen neben Fragen der ärztlichen Vergütung und Bedarfsplanung auch Vorgaben für eine bessere Beteiligung der Pflegeberufe bei den Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Das vom Deutschen Pflegerat geforderte Stimmrecht im obersten Gremium der Selbstverwaltung lehnt die Bundesregierung allerdings ab. Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen.
Zum GVSG findet am 25. September eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Die zweite und dritte Lesung ist bislang für Mitte Oktober terminiert. Der Bundesrat berät abschließend am 22. November über das Gesetz. (toro)
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