Neues Zentrum: Gesundheitsdaten sollen Forschung stärken
Mit dem neuen Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit will die Bundesregierung die Auswertung von Gesundheitsdaten deutlich verbessern. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sprach bei der Eröffnung heute in Berlin von einem „Paradigmenwechsel“ für Wissenschaft, Versorgung und den Forschungsstandort“. Das Zentrum soll künftig pseudonymisierte Abrechnungsdaten aller gesetzlich Versicherten für Forschung und Versorgung nutzbar machen. Politik und Fachwelt erwarten davon neue Impulse für Prävention, Diagnostik und Therapie – bei gleichzeitig hohem Datenschutz.
Das FDZ Gesundheit ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt. Es verarbeitet zunächst Abrechnungsdaten von 75 Millionen gesetzlich Versicherten aus den Jahren 2009 bis 2023. Nach Abschluss dieser Aufbereitung sollen neuere Daten ergänzt werden. Ab Oktober nächsten Jahres kommen voraussichtlich Informationen aus der elektronischen Patientenakte (ePA) hinzu. Die im FDZ verarbeiteten Daten seien „Grundlage für die systematische Erforschung langfristiger Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung“, sagte Warken. Daten könnten Leben retten.
BfArM-Präsident Karl Broich nannte das Zentrum „einen Meilenstein für die Versorgungsforschung“ und betonte den Nutzen für Patientinnen und Patienten, „die schneller von neuen Behandlungsformen profitieren“ könnten. Das Zentrum leiste „einen entscheidenden Beitrag zu einer verbesserten Versorgung in einem wachsenden digitalen Ökosystem Gesundheit“, so Broich.
Die Daten liefert die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die das FDZ auch weitgehend finanziert. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenzverbands (GKV-SV) sagte, die Kassen wollten die neuen Möglichkeiten gezielt nutzen, „etwa um Präventionsangebote, Disease-Management-Programme, neue Versorgungsformen oder die Krankenhausreform im Sinne einer bestmöglichen Versorgung weiterzuentwickeln“.
Die Datensätze enthalten Informationen zu Diagnosen, Therapien, Arzneimittelverordnungen und Krankenhausaufenthalten. Nach Angaben der Beteiligten entspricht ihre Nutzung den Datenschutzvorgaben. Die Daten sind pseudonymisiert und anonymisiert. Anders als bei der ePA können Versicherte der Nutzung nicht widersprechen, da die Daten ohnehin zu Abrechnungszwecken erhoben werden.
Der Zugang zu den Datensätzen kann laut Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich von allen Forschenden, also etwa Universitätskliniken, Pharmaunternehmen und Verbänden, beantragt werden. Voraussetzung hierfür sei allerdings ein erlaubter Nutzungszweck. Außerdem müsse die Forschung der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dienen. Genehmigte Forschungsvorhaben seien öffentlich einsehbar. Rechtsgrundlage für die Nutzung der Daten ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), das Ende März 2024 in Kraft trat. (tie)
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