Klinikreform: Bundesrat fordert Überbrückungshilfen
Bei der Krankenhausreform wächst der Druck auf die neue Bundesregierung. Neben den Bundesländern verlangte auch der Marburger Bund (MB) heute Nachbesserungen an dem Ende 2024 beschlossenen Vorhaben. Der Bundesrat forderte zusätzliche Mittel für die Kliniken in der Übergangsphase der Reform. Der MB sprach sich für Korrekturen etwa bei der Klinikfinanzierung aus. Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat bereits Änderungen an dem Gesetz ihres Vorgängers Karl Lauterbach (SPD) zugesagt.
„Der Handlungsbedarf ist unübersehbar“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller heute im Bundesrat. Als positiv bewertete die parteilose Politikerin, dass die neue Regierung in ihrem Koalitionsvertrag „die Bedeutung verlässlicher Versorgungsstrukturen“ anerkannt habe. Allerdings dürfe es nicht bei bloßen Ankündigungen bleiben. Ihr Land fordere daher in einer Entschließung an den Bund neben der Überbrückungsfinanzierung auch einen Inflationsausgleich für die Kliniken für 2022 und 2023. „Das Fundament, auf dem die Krankenhausreform aufbauen soll, weist bereits tiefe Risse auf“, warnte Müller. Diese Finanzierungslücken gefährdeten nicht nur einzelne Standorte, sondern auch zunehmend das gesamte System. Unterstützung kam vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Clemens Hoch. „Die Erwartungshaltung von uns geht an die Bundesregierung, dass jetzt kurzfristig die Finanzierung (...) gewährt wird“, sagte der SPD-Politiker. Wichtig sei, dass es noch Krankenhäuser gebe, wenn die neue Planung für die Kliniken ab 2027 greife.
Auch der Marburger Bund begrüßte, dass die schwarz-rote Regierung im Koalitionsvertrag Nachjustierungen der Reform in Aussicht gestellt habe. Handlungsbedarf sieht der Verband unter anderem bei der vorgesehenen Kopplung der Vorhaltevergütung an Fallzahlen. „Damit wird genau jener Fehlanreiz perpetuiert, den das DRG-System schon lange verursacht hat“, schreibt der MB in seinem Thesenpapier. Stattdessen müsse Vorhaltung als eigenständiger Versorgungswert refinanziert werden.
Auch sollten nach Ansicht des MB die Qualitätskriterien zu den Leistungsgruppen vor Beginn der Prüfungen des Medizinischen Dienstes im September 2025 vorliegen. Im Zuge der Krankenhausreform sollen alle Bundesländer bis Ende 2026 den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuteilen, um so eine stärkere Spezialisierung zu erreichen. (at)
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