EU-Kurz-ePA: AOK empfiehlt enge Einbindung der Beteiligten
Die AOK warnt davor, bei der Entwicklung einer grenzüberschreitenden elektronischen Patientenkurzakte Fehler zu wiederholen, die bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) gemacht worden seien. Deshalb müssten alle Beteiligten rechtzeitig und eng in den weiteren Prozess eingebunden werden, heißt es in heute veröffentlichten Handlungsempfehlungen für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Nationale Agentur für digitale Medizin (Gematik). Grundlage der Empfehlungen ist ein sechsmonatiges Pilotprojekt der AOK-Digitaltochter „AOK Connect“ zu Nutzerorientierung und Praxistauglichkeit der EU-Patientenkurzakte.
Bei der Entwicklung der ePA sei „von der Regulierung über fachliche Kommentierung und technische Spezifikation bis hin zur Umsetzung“ die Nutzerperspektive nicht ausreichend berücksichtigt worden, heißt es im Bericht. Bei der Einführung in die Versorgung habe sich dann „teilweise gezeigt, dass Anwendungen sich nicht ausreichend gut in bestehende Praxisprozesse integrieren lassen, dass an unerwarteten Stellen Probleme auftreten und dass es Lücken in den Abläufen sowie im Austausch der Beteiligten und ihrer Systeme gibt“.
Aus Befragungen und Workshops mit Versicherten und Angehörigen der Fachberufe ergaben sich laut Projektbericht für die Kurzakte im Kern ähnliche Ansprüche wie bei der ePA: Die Anwender wünschen sich eine sichere, transparente, kontrollierbare, praxistaugliche und bedienerfreundliche Umsetzung. Die Informationen müssten aktuell, verständlich und schnell zu erfassen sein. „Nur wenn klar ist, was spätere Nutzergruppen benötigen und wie ihr Alltag aussieht, können Anwendungen entstehen, die in der Praxis angenommen werden“, sagte AOK-Vorständin Carola Reimann.
Spätestens ab 2030 soll es innerhalb der EU für wichtige Gesundheitsdaten keine digitalen Grenzen mehr geben. Die Patientenkurzakte soll bereits ab März 2029 zum Einsatz kommen. Sie ist ein zentrales Element des geplanten gemeinsamen Gesundheitsdatenraumes (EHDS). Als eine Art Ableger der ePA soll sie relevante Daten für Behandlungen im EU-Ausland bereitstellen: Blutgruppe, Allergien, Medikamenten-Übersicht, Implantate oder Vorerkrankungen. Langfristig sollen auch E-Rezepte, Laborbefunde und Krankenhausberichte grenzüberschreitend verfügbar sein. Wie bei der ePA ist auch das Verwenden einer EU-Kurzakte an die Zustimmung der Patienten gebunden. In Deutschland ist die AOK-Gemeinschaft federführend für die gesetzlichen Krankenkassen in die Entwicklung der Kurzakte eingebunden. (toro)
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