GKV-Finanzen: Auch Ersatzkassen für gerichtliche Schritte
Der Unmut über den mangelnden Ausgleich versicherungsfremder Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung über Steuerzuschüsse wächst. Ein juristisches Vorgehen gegen die Bundesregierung scheint nicht mehr ausgeschlossen. „Wir halten eine solche Klage für richtig. Der Staat greift seit Jahren zu Unrecht auf die Beitragsgelder der Versicherten und Arbeitgeber zurück und finanziert damit gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, teilte der Verband der Ersatzkassen (Vdek) auf G+G-Anfrage mit. Der Verband der Innungskrankenkassen (IKK) hatte sich gestern positioniert. „Wir haben rechtliche Expertise aus dem Bundessozialgericht, wo wir sagen, wir müssen uns wahrscheinlich ein bisschen mehr wehren", sagte dessen Vorstandschef Hans-Jürgen Müller bei der Sommer-Pressekonferenz des IKK-Verbandes.
Auch der AOK-Bundesverband schließt den Klageweg nicht aus. „Die Frage ist, wie wehrhaft wir als Selbstverwaltung und Körperschaft des öffentlichen Rechts sind gegen solche Angriffe auf unsere Finanztöpfe“, sagte Vorstandschefin Carola Reimann Ende Juli. Auf seiner nächsten Sitzung im September will der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) über gangbare Schritte beraten. „Wir begrüßen dieses gemeinsame Vorgehen der GKV-Gemeinschaft“, heißt es dazu seitens des Vdek. Die Krankenkassen selbst haben derzeit kein Klagerecht.
Ziemlich genau vor einem Jahr hatte der ehemalige Präsident des Bundesozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, ebenfalls beim IKK-Verband explizit ein Klagrecht für die Krankenkassen gefordert. Sie müssten „selbst die Möglichkeit haben, sich gegen den Griff in die Beitragskasse gerichtlich zur Wehr zu setzen“. Im Jahr 2021 hatte das BSG im Sinne der Krankenkassen entschieden, als es die im Präventionsgesetz angeordneten Zahlungen an die einstige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (heute Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit) für unzulässig erklärte. Geklagt hatte damals der GKV-SV.
Mehr Geld für versicherungsfremde Leistungen wird es 2025 und 2026 den Plänen der Bundesregierung zufolge nicht geben. Das zeigen die Beratungen über das Haushaltsbegleitgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages am Dienstagnachmittag. Der gesetzliche, derzeit auf 14,5 Milliarden Euro fixierte Steuerzuschuss an den Gesundheitsfonds, soll nicht erhöht werden. Stattdessen will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil für 2025 und 2026 Darlehen für die GKV und die Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 4,6 Milliarden beziehungsweise zwei Milliarden Euro gewähren, die 2029 zurückgezahlt werden müssen.
30 Milliarden Euro fließen im Zuge des Sondervermögens: 25 Milliarden Euro davon, die ursprünglich auch zu Lasten der GKV gehen sollten, gehen in den Transformationsfonds zur Abfederung der Klinikreform. Das sei zwar „keine Kleinigkeit, Grund zum Jubeln gibt es jedoch nicht“, kommentierte die Vorständin des BKK-Dachverbandes, Anne-Kathrin Klemm. (rbr)
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