Für die ePA beginnt der Ernst des Alltags
Begleitet von einzelnen technischen Störungen ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in die entscheidende Praxisphase gestartet. Ab heute sind alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, die ePA mit Gesundheitsdaten ihrer Patienten zu befüllen, sofern diese nicht widersprochen haben. Das betrifft etwa Arztbriefe, Laborergebnisse, Röntgenbilder oder Krankenhaus-Entlasspapiere. Nach Angaben der Nationalen Agentur für digitale Medizin (Gematik) waren zum Stichtag 93 Prozent der Praxen und Apotheken technisch startklar.
Dagegen berichtete das Deutsche Ärzteblatt über „deutliche Lücken bei der Implementierung“. Laut einer Umfrage des Blattes war die ePA Ende September „nur in 7,5 Prozent der Praxen und 2,4 Prozent der Kliniken problemlos nutzbar“. Jedoch könnten „immerhin knapp 60 Prozent der Praxisteams die digitale Akte sehr gut, gut oder zumindest grundsätzlich mit gewissen Einschränkungen nutzen“. Laut Gematik wurden seit ePA-Start im Januar rund 22 Millionen Dokumente in die Akten hochgeladen, davon mehr als 2,44 Millionen allein in der vergangenen Woche.
Die Versicherten stehen der ePA weiter abwartend gegenüber. Wie eine vom Verband Pharma Deutschland beauftragte Civey-Umfrage ergab, kannten Ende September zwar rund 78,2 Prozent der Befragten die ePA, aber nur rund 15 Prozent nutzten sie bereits. Nach vom AOK-Bundesverband zu Wochenbeginn veröffentlichten Forsa-Daten befürworten 83 Prozent der Befragten die verpflichtende Befüllung. Doch gebe es noch viel Informationsbedarf: 54 Prozent der Befragten fühlten sich über die ePA „weniger gut“ oder „gar nicht gut“ informiert.
Die Ärzteorganisation Virchowbund kritisierte heute „sanktionslose“ Verzögerungen seitens der Technik-Zulieferer. „In vielen Praxen kann die ePA einfach aus dem Grund nicht umgesetzt werden, weil die Hersteller von Praxisverwaltungssoftware noch gar nicht geliefert haben“, sagte Verbandschef Dirk Heinrich. Dagegen stünden Ärzte unter dem „Damoklesschwert von Strafzahlungen“. Gesetzlich müssen Ärzte allerdings frühestens ab Januar 2026 mit Sanktionen für das Nichtbefüllen der ePA rechnen, Krankenhäuser ab März.
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Die Krankenkassen haben zu Jahresbeginn rund 70 Millionen Digitalakten für ihre Versicherten angelegt. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ändert die ePA „nichts an der innerärztlichen Kommunikation“. Befunde oder Arztbriefe müssten den Weiterbehandelnden auch künftig direkt übermittelt werden. Das sei wichtig, weil Patienten die in ihrer ePA eingestellten Befunde auch wieder löschen oder verbergen könnten. (toro)
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