Update

Notfallreform nimmt Formen an

07.11.2025 3 Min. Lesedauer

Die Bundesregierung will die Steuerung von Patientinnen und Patienten in Akut- und Notfällen grundlegend reformieren. Ziel ist eine effizientere, besser vernetzte und kostengünstigere Notfallversorgung. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) unter Leitung von Nina Warken (CDU) konkretisiert nun das Vorhaben. So sind die flächendeckende Etablierung von Integrierten Notfallzentren und der Ausbau der vertragsärztlichen Akutversorgung vorgesehen, um Patientinnen und Patienten in die passende Versorgungsebene zu leiten. Für eine solche standardisierte Ersteinschätzung in der Notfallversorgung spricht sich laut einer aktuellen Forsa-Umfrage der AOK eine große Mehrheit der Befragten aus.

Dem Entwurf zufolge sollen sogenannte Akutleitstellen die bisherigen Aufgaben der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in der Akutermittlung übernehmen.  Die Integrierten Nofallzentren umfassen demnach die Notaufnahme eines Krankenhauses, eine Notdienstpraxis der KV und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle. Die Errichtung solcher Zentren soll nach bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben auf Landesebene erfolgen. „Die Vergütungsstrukturen werden an diese Strukturen entsprechend angepasst“, heißt es im Entwurf. Geplant ist außerdem der Ausbau telemedizinischer Angebote. 

Im Zuge der Notfallreform soll der Rettungsdienst aufgewertet werden. Dazu ist vorgesehen, medizinische Leistungen vor Ort und während des Transports künftig als eigenständigen Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern und zu konkretisieren. Bislang werden die Kosten des Rettungsdienstes nur als Fahrkosten übernommen. Für Versicherte soll durch die Einführung des Sachleistungsprinzips das Risiko ausgeschlossen werden, Kosten für Rettungseinsätze selbst übernehmen zu müssen. Für die GKV rechnet das BMG zunächst mit Mehrausgaben von jährlich 140 Millionen Euro in den Jahren 2027 bis 2031, erwartet aber im Gegenzug Einsparungen von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich. 

Laut der Forsa-Umfrage im Auftrag der AOK zur Notfallversorgung befürworten 78 Prozent der Befragten ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren mit Einteilung nach Dringlichkeitsstufen. In der Folge würden nur Fälle, bei denen ein sofortiger Behandlungsbedarf festgestellt wird, direkt im Krankenhaus versorgt, während Fälle ohne Dringlichkeit an eine niedergelassene Arztpraxis vermittelt würden. Nur 15 Prozent der Befragten lehnen ein solches standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren ab. (tie)

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.