Update

Verbände bangen um Patientenrechte

10.11.2025 2:30 Min. Lesedauer

Durch die Umsetzung europäischer Verbrauchergesetze in nationales Recht befürchten Verbände Nachteile für Patientinnen und Patienten in Deutschland. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll bezüglich der Einsicht in die Krankenakte das Wort „unverzüglich“ gestrichen werden. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Neben dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnte auch der Sozialverband Deutschland (SOVD) vor einer Verschlechterung der Patientenrechte heute bei einer Anhörung im Bundestag. Der Begriff mache „für die Rechtsunkundigen deutlich, dass die Akteneinsicht umgehend und ohne schuldhafte Verzögerung erfolgen muss“, betonte SOVD-Sachverständiger Florian Schönberg.

Mit dem Verzicht auf die Formulierung „unverzüglich“ werde „die Möglichkeit geschaffen, die Akteneinsicht erst bis zu drei Monate später zu ermöglichen“, kritisierte der VZBV. Bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler oder beim Einholen einer erforderlichen Zweitmeinung seien Betroffene aber auf einen schnellen Zugriff auf die Akte angewiesen. Hier müsse der Gesetzentwurf nachgebessert werden. Laut SOVD-Experten ist der Begriff daneben ebenso „wichtig für Behandelnde, die ihre Pflichten kennen müssen“. Als „kritisch“ bezeichnete er darüber hinaus die geplante Streichung des Begriffs „vollständig“, weil er betone, „dass der Einsichtseinspruch alle relevanten Informationen umfasst.“ Fehle er, entstünde Interpretationsspielraum und wichtige Unterlagen könnten unberücksichtigt bleiben.

Zu begrüßen sei, dass mit dem Gesetzesentwurf Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine kostenfreie Kopie ihrer Behandlungsakte erhalten können, sagte Schönberg. Gerade die Kosten schreckten viele Betroffene von der Wahrnehmung ihres Anspruchs ab. Unklar bleibe bei dem Entwurf, „dass auch mehrmals pro Kalenderjahr eine kostenlose Erstkopie möglich ist, wenn sich seit dem letzten Begehren eine wesentliche Veränderung der Daten ergeben hat“. Schönberg forderte, das im Gesetz deutlich herauszuarbeiten.

Auf Widerstand stoßen die Pläne auch bei den Grünen. In einem Änderungsantrag fordern sie, das Recht auf unverzügliche und vollständige Einsicht, spätestens jedoch nach drei Werktagen, in die gesamte den Patienten betreffende Behandlungsakte.

Angesichts tausender Behandlungs- und Pflegefehler allein im vergangenen Jahr hatte die AOK-Gemeinschaft unlängst in einem Positionspapier die Stärkung von Patientenrechten gefordert. Neben einer umfassenden Akteneinsicht zählen dazu die Erleichterung bei der Beweislast sowie Informationen über Behandlungsfehler oder Schäden durch Medizinprodukte, ohne aktiv danach fragen zu müssen. (imo)

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.